Der Bevollmächtigte Staatsrat beim Bund, Dr. Olaf Joachim und sein Team der Bundesratsabteilung, möchten ihnen an dieser Stellen Informationen über die Sitzung des Bundesrates vom 17. September 2021 zur Verfügung stellen.
Die Tagesordnung:
Der Bundesrat kam am 17. September 2021 um 9:30 Uhr zu seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl zusammen. Die Länderkammer befasst sich abschließend mit 7 Bundestagsbeschlüssen, 15 Initiativen aus den Ländern, 8 Vorlagen aus Brüssel.
Hier finden Sie die derzeitigen Tagesordnungspunkte:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1008/tagesordnung-1008.html?nn=16565244&cms_currentView=numerisch
Für die Freie Hansestadt Bremen nimmt der Bevollmächtige beim Bund, Staatsrat Dr. Joachim, teil.
Der Bundesrat befasst sich abschließend mit sieben Bundestagsbeschlüssen - unter anderem zum Bundeshaushalt 2022, zur Treibhausgasminderungsquote für den Verkehrssektor, schärferen Transparenzregeln für Abgeordnete sowie zur Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Strafverfahren nach einem Freispruch, sollten sich im Nachhinein neue Beweismittel ergeben haben. Bremen plant zu letzterem eine Protokollerklärung abzugeben, in der erhebliche Bedenken zum Ausdruck kommen, ob das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten wird. Beraten wird auch eine von Bremen angeregte Änderung des SGB V mit der sichergestellt werden soll, dass behinderte Menschen bei einer Krankenhausbehandlung eine Begleitperson finanziert bekommen.
Die Bundesländer bringen morgen fünfzehn Initiativen für Entschließungen und Gesetzesentwürfe auf die Tagesordnung. Bei folgenden Themen fungiert Bremen als (Mit-) Antragsteller bzw. ist der Initiative beigetreten (in Reihenfolge der Tagesordnung):
• Bremen setzt sich erneut mit anderen Ländern dafür ein § 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) aufzuheben (TOP 9). Die Strafvorschrift des § 219a StGB verbietet Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft sowie für Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind. Diese Sanktionierung des Anbietens auch von sachlichen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen ist nicht mehr zeitgemäß ist. Der Paragraph behindert wesentlich die Arbeit der Ärzt:innen die Abbrüche vornehmen. Mit dem Antrag setzen wird auch ein Bürgerschaftsbeschluss umgesetzt, der den Senat aufgefordert hatte, sich weiterhin auf Bundesebene für die Abschaffung des § 219a einzusetzen.
• Zudem wird Bremen morgen einer Gesetzesinitiative aus Hamburg beitreten, die sich für eine Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt einsetzt (TOP 10). Die geforderten Neuregelungen bei der Vermietung möblierten Wohnraums zielen darauf ab, die Möglichkeit der Umgehung der Mietpreisbremse zu verhindern. Mit einer solchen Änderung hätten auch die Mieter:innen in Bremen einen höheren Schutz.
• Bremen, Berlin, Hamburg und Thüringen stellen morgen einen Entschließungsantrag zur Abstimmung, der sich für eine vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Bundesregierung ausspricht (TOP 53). Frauen ohne gesicherten Aufenthaltstitel sollen somit umfassend gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt geschützt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Vorbehalte gegenüber Artikel 59 Absatz 2 und 3 der Istanbul-Konvention aufzuheben.
Mit dem Entschließungsantrag wird die Bundregierung erneut aufgefordert, den Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) – Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft – aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Dazu Senatorin Claudia Bernhard: "Der Paragraf 219a StGB hat im Strafgesetzbuch längst nichts mehr zu suchen. Ärztinnen und Ärzte müssen über die Methoden, die sie bei einem Abbruch anwenden, aufklären und Frauen müssen sich darüber online informieren können. Da ungewollt Schwangere immer unter zeitlichem Druck stehen, sind solche Informationen auf den Websites von Ärztinnen und Ärzten wichtig. Dieses Recht wird ihnen mit dem Paragrafen 219a nach wie vor verwehrt, deshalb ist die Streichung überfällig. Frauen können ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung nicht im vollen Umfang wahrnehmen."
Paragraf 219a StGB regelt derzeit, dass Ärztinnen und Ärzte zwar auf ihrer Webseite darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen, aber nicht mit welcher Methode. Wenn Ärztinnen und Ärzte auch über die Methode auf ihrer Webseite informieren, gilt dies laut Paragraf 219a StGB als Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Senatorin Bernhard weiter: "Eine umfassende Aufklärung über einen medizinischen Eingriff ist keine Werbung, sondern Information. Die Wiedereinbringung in den Bundesrat ist ein notwendiger Schritt und muss zur Abschaffung des Paragrafen 219a StGB führen."
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de
Beschlüsse der 1008. Sitzung des Bundesrates am 17.09.2021 (pdf, 315.4 KB)
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