Der Bevollmächtigte Staatsrat beim Bund, Dr. Olaf Joachim und sein Team der Bundesratsabteilung, möchten ihnen an dieser Stellen Informationen über die Sitzung des Bundesrates am 05. November 2021 zur Verfügung stellen.
Die Tagesordnung:
Die Tagesordnung für das Plenum: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1010/tagesordnung-1010.html?nn=4352766
Für die Freie Hansestadt Bremen nimmt der Bevollmächtige beim Bund, Staatsrat Dr. Joachim, teil.
Aufgrund der neuen Legislaturperiode und der laufenden Koalitionsverhandlungen liegen noch keine Beschlüsse aus dem neuen Bundestag und lediglich ein Gesetzentwurf der geschäftsführenden Bundesregierung (das Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht) vor - daher ist die Tagesordnung mit knapp über 20 Punkten diesmal sehr kurz.
Ein Augenmerk wird auf der traditionellen Antrittsrede des turnusmäßig neu gewählten Bundesratspräsidenten, den thüringischen Ministerpräsident Bodo Ramelow liegen.
Anschließend stimmt das Plenum über sechs Landesinitiativen und sechs Verordnungsentwürfe der Bundesregierung ab, darunter auch über Änderungen der Heizkostenverordnung.
Aus Bremer Sicht ist hier der gemeinsam mit Hamburg eingebrachte Initiative zur Stärkung des Mieterschutzes bei Vermietung von möblierten Wohnungen und Kurzzeitverträgen hervorzuheben (TOP 4):
In dem Gesetzentwurf kritisieren Bremen und Hamburg, dass die Regelungen zur Mietpreisbremse in der Praxis umgangen werden - durch Vermietung von möblierten Wohnungen oder durch kurze (Ketten)-Vertragslaufzeiten. Auf einem angespannten Wohnungsmarkt bedeutet dies oft, dass Menschen in die kurzzeitige, teure Anmietung möblierten Wohnraums gedrängt werden, obwohl sie eigentlich dauerhaft bezahlbaren Wohnraum benötigen. Die beiden Stadtstaaten fordern daher die gesetzliche Pflicht, den Möblierungszuschlag immer separat neben der Netto-Kaltmiete auszuweisen, damit Mieter und Mieterinnen sie mit der ortsüblichen Miete vergleichen und so nachvollziehen können, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird. Die Höhe des Zuschlags soll künftig begrenzt werden: auf monatlich höchstens ein Prozent des Zeitwerts, den die Möbel zu Beginn des Mietverhältnisses haben. Außerdem sollen Vertragslaufzeiten ab sechs Monaten Dauer künftig nicht mehr als Kurzzeitvermietung gelten, ebenso Ketten befristeter Kurzzeitverträge. Das Bundesratsplenum entscheidet am morgigen Freitag, ob der Gesetzentwurf so beim Deutschen Bundestag eingebracht werden soll.
Beschlüsse der 1010. Sitzung des Bundesrates am 05.11.2021 (pdf, 259.5 KB)
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