Die nächste Bundesratssitzung findet am 11. März 2022 statt. An dieser Stelle gibt es schon einmal einen Überblick über die bisherigen Tagesordnungspunkte.
Für die Freie Hansestadt Bremen nehmen der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Bovenschulte und der Bevollmächtige beim Bund, Staatsrat Dr. Joachim, teil.
Die Tagesordnung umfasst rund 50 Punkte, wobei 23 Länder-Initiativen sowie 15 EU-Vorlagen die Schwerpunkte bilden. In einer Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme Vertriebener aus der Ukraine wird die illegitime kriegerische Invasion der Russischen Föderation, unter Führung des russischen Präsidenten Putin, auf die Ukraine verurteilt und gleichzeitig die Bereitschaft der Länder versichert, den aus der Ukraine Vertriebenen bestmöglich Unterstützung zukommen zu lassen. Hierbei ist es aus Sicht des Bundesrates unabdingbar, dass die Bundesregierung die Länder mit personellen und finanziellen Ressourcen unterstützt.
Abschließend befasst sich der Bundesrat morgen mit der Verlängerung Corona-bedingter Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld auf 28 statt bisher 24 Monate. Bis zum 30. Juni 2022 soll der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit fortgelten, ebenso die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit der Beschäftigten und die Anrechnungsfreiheit für Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, die jemand während der Kurzarbeit aufnimmt. Bremen hatte sich im Vorfeld intensiv für die Verlängerung der KUG-Regelungen eingesetzt.
Aus Bremer Sicht hervorzuheben sind (in Reihenfolge der TO):
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (TOP 5)
Bremen bringt zusammen Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wegen des Grundsatzes der Diskontinuität den Gesetzesantrag zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes erneut ein. Die Länderinitiative (ursprünglich Drs 435/19) wurde vom Bundestag in seiner letzten Legislaturperiode nicht behandelt und wird somit „erneuert“. Das Gesetz soll den Nichtraucherschutz stärken, in dem das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen verboten wird, wenn Schwangere und/oder Minderjährige anwesend sind. Im Falle eines Verstoßes droht ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro.
Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes
Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener (TOP 6)
Bremen und Niedersachsen setzen sich mit der Initiative dafür ein, dass Erben einfacher Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen der verstorbenen Person erhalten. Hintergrund sind Schätzungen, wonach zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf so genannten „herrenlosen Konten“ von Verstorbenen liegen, ohne dass ihre Erben davon wissen: Hinterlässt ein Verstorbener keine Hinweise auf ihm gehörende (Online-)Konten, so ist es für Erben nach aktueller Rechtslage schwer, davon Kenntnis zu erhalten. Auskunftsersuchen privater Personen ins Blaue hinein scheitern häufig am Bankgeheimnis. Zur Lösung des Problems schlagen die antragstellenden Länder ein bundesweites Verzeichnis beim Bundesamt für Justiz vor, an das automatisiert Daten Verstorbener sowie die Namen ihrer Kreditinstitute zu melden sind, sofern kein Erbe in angemessener Zeit Anspruch darauf erhoben hat.
Mehr Informationen zur Tagesordnung:
1017. Bundesratssitzung - Tagesordnungspunkte
Die Beschlüsse erhalten Sie im direkt im Anschluss an die Sitzung des Bundesrats hier:
Beschlüsse der 1017. Sitzung des Bundesrates am 11.03.2022 (pdf, 317 KB)
nächste Plenarsitzungen
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