Die nächste Bundesratssitzung findet am 18. März 2022 statt. An dieser Stelle gibt es schon einmal einen Überblick über die bisherigen Tagesordnungspunkte.
Mehr Informationen zur Tagesordnung:
Hintergrund der Sondersitzung ist das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung.
Mit Ablauf des 19. März 2022 endet die Geltungsdauer der bisherigen Rechtsgrundlage für die meisten Schutzmaßnahmen.
Das Bundeskabinett möchte daher eine Änderung zur Abstimmung bringen. Es soll den Ländern nach dem 19. März die Möglichkeit eingeräumt werden, Basisschutzmaßnahmen anordnen zu können, die eine Verbreitung von COVID-19 verhindern.
um kurzfristig über Änderungen am Infektionsschutzgesetz zu beraten. Für die Freie Hansestadt Bremen nimmt der Bevollmächtige beim Bund, Staatsrat Dr. Joachim, teil.
Mit einer weiteren Änderung des Infektionsschutzgesetzes sollen auf Vorschlag der Bundesregierung künftig mögliche Schutzvorkehrungen der Länder gegen die Corona-Pandemie auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Am 19. März 2022 läuft die bisherige Rechtsgrundlage aus. Der Vorlage zufolge sollen die Länder nach dem 19. März 2022 befugt sein, Basisschutzmaßnahmen anzuordnen.
Dazu zählen die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Dialyse- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern.
Zudem soll die Maskenpflicht auch im Luft- und Personenfernverkehr bestehen bleiben, die jedoch von der Bundesregierung ausgesetzt werden kann. Möglich bleiben ferner individuelle Vorkehrungen in einem Betrieb oder einer Einrichtung sowie gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder sogenannten Ausscheidern.
Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig eine Hotspot-Regelung greifen. In dem Fall können die betroffenen Gebietskörperschaften erweiterte Schutzvorkehrungen anwenden, etwa Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Voraussetzung ist ein Beschluss des Landesparlaments in Bezug auf die Gebietskörperschaft und die Feststellung der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage.
Der Gesetzentwurf wird heute und morgen Vormittag im Bundestag beraten und dann umgehend dem Bundesrat zugeleitet. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats ist für den 8. April vorgesehen.
Die Beschlüsse erhalten Sie im direkt im Anschluss an die Sitzung des Bundesrats hier:
Beschlüsse der 1018. Sitzung des Bundesrates (Sondersitzung) am 18.03.2022 (pdf, 220.9 KB)
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