Am 08. April nahmen die Länder zu wichtigen Gesetzentwürfen der Bundesregierung Stellung, bevor der Bundestag entscheidet. Hierunter zählen unteranderem: Haushalt 2022, Grundgesetzänderung zum Sondervermögen der Bundeswehr, Corona-Steuerhilfen, Steuerentlastungen, den neuen Mindestlohn und das Sanktionsmoratorium für Hartz-IV.
Auch werden Initiativen aus den Ländern auf der Tagesordnung stehen, wie zum Beispiel: Opferschutz, zur Bekämpfung von Hasspostings in Messengerdiensten oder Mindeststeuer für internationale Konzerne.
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1019. Bundesratssitzung - Tagesordnungspunkte
Für die Freie Hansestadt Bremen nehmen der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Bovenschulte und der der Bevollmächtige beim Bund, Staatsrat Dr. Joachim, teil.
Abschließend befasst sich der Bundesrat u.a. mit dem Heizkostenzuschuss. Nach dem Gesetz erhält ein Ein-Personen-Haushalt im Wohngeldbezug einmalig einen Zuschuss von 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro. Bremen hatte sich im Gesetzgebungsverfahren für die Entlastung der Bürger:innen aufgrund der hohen Energiepreise eingesetzt.
Stellung nehmen kann die Länderkammer morgen zu wichtigen Gesetzentwürfen der Bundesregierung, bevor der Bundestag entscheidet: Dabei stehen der Bundeshaushaltaushalt 2022, die Grundgesetzänderung zum Sondervermögen der Bundeswehr, die Corona-Steuerhilfen, Steuerentlastungen sowie der neue gesetzliche Mindestlohn und Mittelpunkt der Beratungen. Letzterer soll zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde angehoben werden. Bremen unterstützt diese Erhöhung; Der Präsident des Senats Dr. Bovenschulte hat hierzu (TOP 10) eine Rede angekündigt.
Einen weiteren Schwerpunkt der Sitzung bildet die Beratung über zahlreiche EU-Vorlagen, zu denen sich der Bundesrat äußern kann: die geplante Umwidmung von EU-Mitteln für Ukraine-Flüchtlinge, Richtlinien für energieeffiziente Gebäude und Binnenmärkte für erneuerbare Gas und Wasserstoff, Umweltstrafrecht, Kommunalwahlen, Bildungsbereich im grünen Wandel, europäische Hochschulstrategie und Mindeststeuer für internationale Konzerne.
Auf der Tagesordnung stehen auch wieder Initiativen aus den Ländern, wie z.B. zum Opferschutz, zur Bekämpfung von Hasspostings in Messengerdiensten und zum Krankengeld für Rentner und zu beschleunigten Verkehrsprojekten.
Aus Bremer Sicht ist hier hervorzuheben die:
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Vorschriften zu den Vorkaufsrechten im Baugesetzbuch zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (TOP 8)
Bremen wird am Freitag der Initiative aus Berlin und Hamburg beitreten. Mit der Initiative wird in Anknüpfung an die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene in Aussicht gestellte Prüfung, ob nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, festgestellt, dass dieser unmittelbar bestehe, um das Vorkaufsrecht auf Basis sozialer Erhaltungssatzungen schnell wieder nutzbar zu machen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem § 26 Nr. 4 BauGB so geändert wird, dass das Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 2. Alt. BauGB nicht de facto leerläuft. Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen der antragstellenden Länder aufgefordert werden, spätestens im der Zuge der kommenden Städtebaurechtsreform einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem gesetzlich klargestellt wird, dass im Rahmen von Abwendungsvereinbarungen gemäß § 27 BauGB und Verpflichtungserklärungen gemäß § 27a BauGB ebenfalls in die Zukunft gerichtete,
ausschließlich an den Zielen und Zwecken der sozialen Erhaltungssatzung orientierte Verpflichtungen der Erwerber:innen rechtssicher vereinbart werden können, die auch über das Programm des Genehmigungsvorbehalts des § 172 BauGB hinausgehen. Eine entsprechende Umsetzung hätte auch für die Stadtentwicklung Bremens positive Auswirkungen.
Die Beschlüsse erhalten Sie im direkt im Anschluss an die Sitzung des Bundesrats hier:
Beschlüsse der 1019. Sitzung des Bundesrates am 08.04.2022 (pdf, 312.9 KB)
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