Sie sind hier:

1020. Sitzung des Bundesrats (Sondersitzung)

Blick auf das Gebäude mit Schriftzug Bundesrat
(c) Bundesrat

Informationen zur Bundesratssitzung

Der Bundesrat wird am 11. Mai 2022 um 8:30 Uhr in einer Sondersitzung über die geplante Finanzierung weiterer Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine beraten.
Die Länder sind aufgefordert zu dem Regierungsentwurf für den Ergänzungshaushalt Stellung zu nehmen, welcher das Bundeskabinett am 27. April 2022 beschlossen hat.

Damit haben die Länder noch vor der nächsten regulären Sitzung am 20. Mai 2022 die Möglichkeit die Maßnahmen zu besprechen, um eine baldige Beschlussfassung im Bundestag über den Etat 2022 herbeizuführen.

Mehr Informationen zur Tagesordnung:
Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022

Bremer Ausblick auf das kommende Plenum im Bundesrat

um über die Ergänzung zum Bundeshaushalt 2022 zu beraten. Für die Freie Hansestadt Bremen nimmt der Bevollmächtige beim Bund, Staatsrat Dr. Joachim, teil.

Das Bundeskabinett hatte am 16. März 2022 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) beschlossen. Nun erfordern die Auswirkungen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine aus Sicht der Bundesregierung umfangreiche staatliche haushaltswirksame Maßnahmen, um die humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen abzumildern.

Geplant sind von Seiten der Bundesregierung insbesondere Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei den kriegsbedingt erheblich gestiegenen Energiekosten, wie beispielsweise eine befristete Senkung der Energiesteuer, einmalige pauschale steuerliche Entlastungen für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, einmalige Zuschüsse für Familien und Transferleistungsempfänger, erhöhte Regionalisierungsmittel des Bundes an die Länder zur Organisation eines befristeten vergünstigten ÖPNV-Tickets sowie ein verdoppelter Heizkostenzuschuss für Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Leistungen.

Der Ergänzungshaushalt dient der Finanzierung der auf den Bund entfallenden Kosten obiger Maßnahmen sowie der Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine durch Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII sowie einer pauschalen Unterstützung der Länder in Höhe von zwei Milliarden Euro über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer.

Die Beschlüsse der aktuellen Bundesratssitzung und Abstimmverhalten von Bremen:

PDF - Beschlüsse der 1020. Sondersitzung des Bundesrates (pdf, 208.3 KB)