Der Bundesrat kommt am 10. Juni 2022 zu seiner 1022. Sitzung zusammen.
Bremen wird einen Entschließungsantrag zur befristeten Einführung einer Übergewinnsteuer einbringen. Die Bundesregierung wird mit dem Entschließungsantrag aufgefordert, einen Vorschlag für eine entsprechende rechtliche Grundlage für das Jahr 2022 vorzulegen. Dies betrifft insbesondere den Energiesektor. Die anfallenden krisenbedingten Übergewinne sollen einer Steuer/Abgabe unterworfen werden.
Auf Bitten des Bundestages befasst sich der Bundesrat in verkürzter Frist mit weiteren Bundestagsbeschlüssen, sofern diese am Freitag (03.06.) verabschiedet werden. Dazu zählen: die Gesetze zum Bundeshaushalt 2022, zum Sondervermögen für die Bundeswehr mit der flankierenden Grundgesetzänderung, zur Rentenerhöhung sowie zum neuen Mindestlohn.
Weitere Punkte auf der Tagesordnung:
- Pflegebonus,
- Corona-Steuer-Hilfen,
- schnelles Internet,
- Länderinitiative zum Kinderschutz.
Mehr Informationen zur Tagesordnung:
1022. Bundesratssitzung - Tagesordnungspunkte
Für die Freie Hansestadt Bremen nimmt der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Bovenschulte teil.
Abschließend befasst sich der Bundesrat u.a. mit den Gesetzesvorlagen zum Bundeshaushalt 2022, zum vierten Corona-Steuerhilfegesetz, der Grundgesetzänderung zum geplanten Sondervermögen der Bundeswehr, zur Rentenerhöhung, zum Pflegebonus.
Aus Bremer Sicht besonders hervorzuheben ist Neuregelung und Erhöhung des Mindestlohns. Dies wird von Bremen, dass schon frühzeitig eine Vorreiterrolle bei der Einführung eines Landesmindestlohns eingenommen hat, ausdrücklich begrüßt; zusammen mit den Ländern Berlin und Thüringen ist aber ergänzend eine Protokollerklärung vorgesehen.
Weiterhin hervorzuheben ist die Initiative des Bremer Senats zur Einführung einer Übergewinnsteuer mit dem Ziel der Finanzierung außergewöhnlicher finanzieller Belastungen im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine (TOP 28). Bürgermeister Dr. Bovenschulte wird morgen im Plenum für diese Initiative werben. Die Entschließung fordert den Bund auf, die befristete Erhebung einer Übergewinnsteuer für das Jahr 2022, mit der insb. im Energiesektor krisenbedingte Übergewinne einer Steuer bzw.- Abgabe unterworfen werden, die zur Finanzierung staatlicher Entlastungsmaßnahmen dienen, einzuführen. Die EU-Kommission hat ausdrücklich auf die Möglichkeit zur befristeten außerordentlichen Gewinnbesteuerung verwiesen. Und einige europäische Länder wie Italien, Großbritannien und Griechenland haben entsprechende Initiativen gestartet.
Bremen wird morgen außerdem der Länderinitiative für mehr Kooperation im Kinderschutz (TOP 6) aus Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Hamburg beitreten. In ihrem Gesetzesentwurf setzten sich die Länder dafür ein, den Beitrag des Bundes für die Bundesstiftung Frühe Hilfen zu erhöhen. Der Gesetzesentwurf war schon 2019 unter Bremer Beteiligung vom Bundesrat beschlossen worden, unterfiel mit Ende der Legislaturperiode der so genannten Diskontinuität.
Stellung nehmen kann die Länderkammer morgen zu den Plänen der Bundesregierung zur Europäischen Bürgerinitiative und zu virtuellen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, ebenso zu EU-Vorschlägen für einen fairen Datenzugang, Verringerung von Methanemissionen und Treibhausgasen sowie zum besseren Schutz für den Journalismus.
Die Beschlüsse erhalten Sie im direkt im Anschluss an die Sitzung des Bundesrats hier:
PDF - Beschlüsse der 1022. Sitzung des Bundesrates (pdf, 255.6 KB)
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