Der Bundesrat kommt zu seiner ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause am 16. September 2022 zusammen. Es zeichnet sich ab, dass die 1024. Sitzung eine intensive wird, denn derzeit stehen bereits 75 Tagesordnungspunkte fest. In der Regel erfährt die Tagesordnung bis zur Plenarsitzung aber noch einige Änderungen. An dieser Stelle halten wir Sie wie immer auf dem Laufenden.
Trotz der bereits recht langen Tagesordnung stehen im Moment nur drei Bundestagsbeschlüsse zur Abstimmung im Bundesrat. Darunter Rechtsgrundlagen zu EU-Beihilfen für Hopfenerzeuger und Steuerabkommen mit Drittstaaten. Es besteht die Möglichkeit, dass sich der Bundesrat kurzfristig auch mit Beschlüssen zu Corona oder zur Energieversorgung befassen wird.
Aus den Bundesländern kommen zahlreiche Initiativen. Darunter zum Beispiel ein Verbot der Vorkasse bei Flugreisen und die Förderung der Pressevielfalt.
Mehr Informationen zur Tagesordnung:
1024. Bundesratssitzung - Tagesordnungspunkte
Livestream der Plenarsitzung:
Livestream Bundesrat
Morgen findet die 1024. Sitzung des Bundesrats und somit erste Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause statt. Mit über 70 Tagesordnungspunkten wird es eine umfangreiche Sitzung werden. Für die Freie Hansestadt Bremen nehmen Bürgermeisterin Dr. Schaefer und der Bevollmächtigte beim Bund, Staatsrat Dr. Joachim, teil.
Traditionell steht in der ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause der Haushaltsentwurf der Bundesregierung auf der Tagesordnung. Der Bundeshaushalt 2023 soll laut Regierungsentwurf ein Ausgabevolumen von 445,2 Mrd. Euro umfassen. Nach den zwei sehr stark von der Corona-Pandemie geprägten Haushaltsjahren 2020 und 2021 mit Haushaltsvolumina von jeweils über 500 Mrd. Euro würde dies eine weitere Rückführung bedeuten. Das Plenum hat morgen die Chance zum Haushaltsgesetz Stellung zu nehmen. Es ist zu erwarten, dass der Bundesrat auf die z.T. hohen Belastungen in den Ländern und Kommunen angesichts der großen finanz- und haushaltspolitischen Herausforderungen hinweisen wird.
Ein weiterer Schwerpunkt wird das fristverkürzte „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ sein. Das Gesetz enthält zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen, die insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen. In Diskussion befindet sich insbesondere die Aufnahme von COVID 19 in § 34 Abs. 1. Bremen wird eine Protokollerklärung abgeben, mit der klargestellt werden soll, dass Bremen die Regelungen bis zu einer gewünschten Anpassung durch den Bund so auslegen wird, dass es zu keinen Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen beim Kita- und Schulbesuch kommt.
Außerdem liegt ein Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Saarlandes vor, mit dem die Bundesregierung gebeten werden soll das Programm „Sprachkitas“ auch über 2022 hinaus fortzuführen und zu verstetigen.
Stellung nehmen kann der Bundesrat morgen auch zum Gesetzentwurfs zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, mit dem die legalen Aufenthaltsmöglichkeiten von vielen zugewanderten Menschen in Deutschland verbessert werden soll. Zu den Plänen der Bundesregierung zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine kritische Stellungnahme der Länder zu erwarten.
Aus Bremer Sicht besonders hervorzuheben sind folgende Länderinitiativen:
Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterstreichen mit diesem Antrag die Bedeutung der deutschen Medienlandschaft und insbesondere der regionalen/lokalen Presse für die Demokratie - gerade in Zeiten von Fake News, Desinformation, Deepfakes und Verschwörungstheorien. Der Antrag skizziert die aktuellen problematischen, ökonomischen Entwicklungen und fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen weiterhin gewährleisten zu können.
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht - Wiedereinführung des § 10 EGStPO zur Hemmung der Unterbrechung strafgerichtlicher Hauptverhandlungen aufgrund der COVID-19- Pandemie (TOP 11a)
Bremen wird morgen der Initiative von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt beitreten, mit der die Bundesregierung dazu bewegt werden soll, einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Corona-Sonderregelung in § 10 EGStPO vorzulegen. Die antragstellenden Länder erklären, dass die COVID-19-Pandemie und die dagegen getroffenen Schutzmaßnahmen weiterhin die Abläufe strafgerichtlicher Hauptverhandlungen beträfen. Die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Möglichkeiten zur Hemmung der Unterbrechungsfristen bei strafgerichtlichen Hauptverhandlungen seien daher weiterhin nicht ausreichend, warnen die antragstellenden Länder. Sie würden der aktuell weiterbestehenden pandemischen Situation nicht gerecht. Vielmehr haben sich die Sonderregelung in der Praxis bewährt, so dass zahlreiche Aussetzungen und vollständige Neuverhandlungen vermieden werden können.
Die Beschlüsse erhalten Sie im direkt im Anschluss an die Sitzung des Bundesrats hier:
PDF - Beschlüsse der 1024. Sitzung des Bundesrates (pdf, 295.2 KB)
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