Auf Bitten der Bundesregierung hat Bundesratspräsident Tschentscher eine Sondersitzung des Bundesrates für Montag, den 14. November 2022 um 11:00 Uhr einberufen.
In der Sondersitzung befasst sich die Länderkammer mit dem geplanten Gesetz zur Einmalzahlung für Gas oder Fernwärme verbrauchende Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen – dem ersten Schritt der sogenannten Gaspreisbremse. Die Verbraucher:innen müssten demnach im Dezember keine Abschlagszahlung leisten oder würden über die nächste Abrechnung um diesen Betrag entlastet.
Auf der Tagesordnung der 1027. Sitzung des Bundesrats steht das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, das der Bundestag letzte Woche zusammen mit dem Gesetz zur ERP-Wirtschaftsförderung verabschiedet hat. Ziel ist es, Bürger:innen sowie kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 Megawattstunden Gas durch eine einmalige Soforthilfe von den dramatisch gestiegenen Kosten zu entlasten - als Überbrückung, spätestens bis zum 1.3.2023 die geplante Gaspreisbremse in Kraft treten soll. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst. Bremen hatte sich in den vergangenen Wochen und Monaten für breite Gas- und Energiekosten-Entlastungen eingesetzt und unterstützt die Vorhaben, wenngleich Bremen ein frühzeitigeres Wirken der Gaspreisbremse für wünschenswert erachtet. Bei Zustimmung des Bundesrats können die Regeln zu den Soforthilfen am Tag darauf in Kraft treten, die Änderungen zum ERP-Sondervermögen am 1. Januar 2023.
Außerdem stimmt der Bundesrat heute über das vom Bundestag am 10. November 2022 beschlossene Bürgergeld ab, dass zum 1.1.2023 in Kraft treten soll. Das zustimmungsbedürftige Gesetz soll die Grundsicherung zu einem modernen Bürgergeld fortentwickeln und so die staatliche Unterstützung bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter gestalten. Ziel des Gesetzes ist es, dass sich die über 5 Millionen Menschen, die in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können. Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, gilt in den ersten zwei Jahre des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit: Die Kosten für die Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen, die Heizkosten in angemessener Höhe. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Leistungsberechtigte müssen eine Selbstauskunft erteilen, um zu bestätigen, dass ihr Vermögen die Grenzwerte für das Schonvermögen nicht überschreitet. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan abgelöst, den Leistungsberechtigte und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten. Außerdem werden mit dem Gesetz die Regelbedarfe angepasst. Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten - 53 Euro mehr als bisher. Bremen unterstützt die Einführung des Bürgergeldes, auch wenn Bremen sich für in einigen Punkten weitergehende Reformen eingesetzt hat.
Die Beschlüsse erhalten Sie im direkt im Anschluss an die Sitzung des Bundesrats hier:
PDF - Beschlüsse der 1027. Sitzung des Bundesrates (pdf, 515.4 KB)
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