Die Beschlüsse erhalten Sie im direkt im Anschluss an die Sitzung des Bundesrats hier:
Beschlüsse der 1035. Sitzung des Bundesrates (pdf, 267.3 KB)
In der letzten Sitzung vor der Parlamentarischen-Sommerpause wird der Bundesrat über eine Vielzahl von Gesetzen beraten, die vom Bundestag vorgeschlagen wurden. Es geht dabei unter anderem um die Einwanderung von Fachkräften, die Verbesserung der Versorgung mit Arzneimitteln und die Einführung eines neuen Kennzeichnungssystems für Tierhaltung.
Des Weiteren stehen auf der Agenda Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu verschiedenen Themen wie dem Sozialrecht, der Stärkung des Pflegestudiums und der Digitalisierung der Verwaltung. Der Bundesrat wird die Möglichkeit haben, seine Meinung dazu zu äußern, bevor der Bundestag eine Entscheidung trifft.
Es werden auch verschiedene Verordnungen der Bundesregierung zur Abstimmung stehen. Einige dieser Verordnungen ergänzen die bereits beschlossenen Gesetze des Bundestags zu Themen wie Fachkräfteeinwanderung, Lebensmittelkennzeichnung und Tierschutz um weitere Details für deren praktische Umsetzung.
Mehr Informationen zur Tagesordnung:
1035. Sitzung des Bundesrates - Tagesordnungspunkte
Livestream der Plenarsitzung:
Livestream Bundesrat
Für die Freie Hansestadt Bremen nehmen aus dem neu gewählten Senat Finanzsenator Björn Fecker und der Bevollmächtigte beim Bund und für Europa, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, teil. Zusammen mit dem Präsidenten des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, werden sie als Mitglieder des Bundesrats der Freien Hansestadt Bremens bestimmt. Zu stellvertretenden Mitgliedern werden bestimmt: Senator Ulrich Mäurer, Senatorin Claudia Bernhard, Senatorin Dr. Claudia Schilling, Senatorin Kristina Vogt, Senatorin Sascha Aulepp, Senatorin Kathrin Moosdorf und Senatorin Özlem Ünsal.
Aus Bremer Sicht sind vor allem die Gesetze zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung (TOP 1) sowie zur Fachkräfteeinwanderung (TOP 8a) hervorzuheben. Bremen begrüßt diese Vorhaben, die für Bremen und Bremerhaven große Entwicklungspotentiale für den Arbeitsmarkt und Wirtschaftsstandort bieten.
Stärkung der Aus- und Weiterbildung
Mit dem Gesetz sollen die Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung erweitert und ergänzt werden. Unter anderem sind folgende Neuerungen vorgesehen:
- Reform der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten: Durch feste Fördersätze und weniger Förderkombinationen soll die Transparenz erhöht und so der Zugang für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte sowie die Umsetzung für die Agenturen für Arbeit erleichtert werden.
- Qualifizierungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit: Die bisherige Weiterbildungsförderung Beschäftigter soll um ein an das Kurzarbeitergeld angelehntes Qualifizierungsgeld ergänzt werden.
Einführung einer Ausbildungsgarantie: Geplant ist zum Beispiel ein Mobilitätszuschuss, der es ermöglicht, auch Ausbildungsplätze in weiter entfernt liegenden Regionen anzunehmen sowie eine Förderung von Praktika zur Berufsorientierung. Außerdem sollen die Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während einer Kurzarbeit verlängert werden. Länderspezifische Regelungen zu einer Ausbildungsgarantie – wie in Bremen – bleiben von dieser bundesweiten Gesetzesinitiative unberührt.
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
Abschließend berät der Bundesrat über Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel, die der Bundestag kürzlich beschlossen hat. Ausländische Fachkräfte sollen künftig leichter nach Deutschland kommen können. Dafür wird ein Drei-Säulen-System implementiert:
- Fachkräftesäule: Im Mittelpunkt steht der Fachkräftebegriff, der eine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation verlangt. Zukünftig kann eine Fachkraft jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Das Gesetz senkt die bestehenden Gehaltsschwellen der Blauen Karte EU ab und erleichtert die Bedingungen für Berufsanfänger - ebenso die Regelungen zur Mobilität und zum Familiennachzug.
- Erfahrungssäule: Die Einreise und Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung ohne einen in Deutschland formal anerkannten Abschluss wird für alle Berufsgruppen geöffnet. Voraussetzung ist eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung, ein Mindestgehalt sowie eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Ausbildung.
- Potenzialsäule: Das Gesetz führt die sogenannte "Chancenkarte" als neuen Aufenthaltstitel ein, der auf einem Punktesystem basiert und Arbeitskräften zur Arbeitsplatzsuche einen gesteuerten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.
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