Am 22. September 2017 fand das 960. Plenum des Deutschen Bundesrats statt.
Insgesamt standen 59 Punkte auf der Tagesordnung, darunter einige Gesetzesbeschlüsse des Bundestages, die vor der parlamentarischen Sommerpause nicht mehr fristgerecht im Bundesrat behandelt werden konnten. Außerdem entscheiden die Länder über ihre Zustimmung zu zahlreichen Verordnungen wie die Erhöhung der Bußgelder für die Behinderung von Rettungskräften. Ebenfalls billigte der Bundesrat härtere Strafen für illegale Autorennen.
Folgende Tagesordnungspunkte (TOP) hatten eine besondere Relevanz für Bremen:
TOP 12
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes
Bremen für vergünstigten Erwerb von Bundesliegenschaften zur Schaffung zusätzlichen (bezahlbaren) Wohnraums
Der Bremer Senat trat dem Berliner Antrag bei. Der Antrag zielt darauf ab, eine dauerhafte Rechtsgrundlage für die verbilligte Veräußerung von Bundesliegenschaften – ohne zeitliche und quantitative Einschränkung – zu schaffen. Bundesliegenschaften sollen an Länder und Kommunen ohne Bieterverfahren zu einem Wert abgegeben werden, der die geplante Nutzung des Grundstücks (bspw. für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus) berücksichtigt.
Der Bedarf an neuen, bezahlbaren Wohnungen bleibt absehbar hoch. Der angespannte Wettbewerb um knappes Bauland – insbesondere in Ballungsgebieten – erschwert den öffentlichen Gebietskörperschaften zunehmend den Erwerb neuer Grundstücke bzw. Immobilien. Der Bund als einer der größten Immobilieneigentümer Deutschlands könnte diesbezüglich zu einer Entlastung von Ländern und Kommunen beitragen. Für Bremen ist in diesem Zusammenhang exemplarisch das nicht mehr benötigte Bundeswehrhochhaus in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt zu nennen.
TOP 14
Entschließung des Bundesrates: Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen
Bremen möchte kostenfreie Verhütungsmittel für Einkommensschwache
Der Bremer Senat trat dem Niedersächsischen Antrag bei und setzt sich dafür ein, dass alle Frauen gleichberechtigt Zugang zu Verhütungsmitteln haben. Durch das Vorhaben sollen die Kosten für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen unbürokratisch übernommen werden.
Studien belegen, dass einkommensschwache Frauen zunehmend aus finanziellen Gründen auf billigere und weniger sichere Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten. Sie nehmen dadurch das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in Kauf, heißt es zur Begründung des Antrags.
Die Möglichkeit der Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen im Sozialleistungsbezug entfiel 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz. Einkommensschwache Frauen erhalten seitdem eine Pauschale von 15 Euro zur Gesundheitspflege, mit der auch Arzneimittel finanziert werden müssen.
TOP 16
Entschließung des Bundesrates „Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufheben“
Bremen setzt sich für Lockerung des Kooperationsverbots in der Bildung ein
Bremen startet mit sechs anderen Ländern eine Initiative zur Aufhebung des grundgesetzlichen Kooperationsverbots im Bildungsbereich. Ziel sind bessere Rahmenbedingungen für das Bildungssystem. Über eine gemeinsame Entschließung möchte Bremen mit den Mitantragstellern erreichen, dass Bund und Länder gemeinsam die Möglichkeiten intensiverer Zusammenarbeit erörtern. Der Entschließungsantrag wird am 22. September 2017 im Plenum des Bundesrates vorgestellt und anschließend in die Fachausschüsse überwiesen. Zur Begründung ihrer Initiative verweisen die Antragsteller auf die großen Herausforderungen, vor denen das deutsche Bildungssystem aktuell steht.
Mit der Initiative setzt Bremen eine wichtige Forderung aus dem bremischen Koalitionsvertrag um.
Hier finden Sie die Beschlüsse der 960. Sitzung (pdf, 228 KB) zum Download.