Am Freitag, den 08.06.2018, fand die 968. Sitzung des Bundesrates statt. Für die Freie Hansestadt Bremen nahm die Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit, Staatsrätin Ulrike Hiller, teil.
Den Schwerpunkt der 968. Sitzung des Bundesrates bildeten neben dem Entwurf des Bundesetats für das laufende Haushaltsjahr 2018 zahlreiche Vorlagen der Europäischen Union sowie Verordnungen der Bundesregierung, unter anderem zur Erhöhung der Renten zum 1. Juli 2018.
Die Länder haben sich in der Sitzung zudem erstmals mit dem Regierungsentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage befasst, die Verbraucherinnen und Verbraucher ein neues Klagerecht auf Schadensersatz gegen Unternehmen gewährt. Danach können geschädigte Kundinnen und Kunden erstmals gemeinsam vor Gericht auftreten; das Klagerecht liegt bei Verbänden.
Der Bundesrat beriet überdies neue Regeln für den Familiennachzug von engsten Angehörigen zu Flüchtlingen mit subsidiären, also eingeschränktem, Schutzstatus. Ab dem 1.8.2018 soll es aus humanitären Gründen für Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen möglich sein, Familiennachzug nach Deutschland zu beantragen.
Daneben haben folgende Themen für das Bundesland Bremen eine besondere Relevanz:
TOP 9
Entschließung des Bundesrates – Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme
Bremen will mehr Verkehrssicherheit durch Fahrassistenzsysteme
Gemeinsam mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Hessen und Thüringen fordert Bremen die Bundesregierung auf, sich gegenüber der Europäischen Kommission und der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) für den verpflichtenden Einsatz von Abbiegeassistenzsystemen bei schweren Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht einzusetzen. Ziel ist es, Abbiegeunfälle künftig zu vermeiden und so die Sicherheit für Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger im Straßenverkehr erhöhen.
TOP 22
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde
Bremen unterstützt Vorschlag für eine Europäische Arbeitsbehörde
Bremen unterstützt das Anliegen der Europäischen Kommission, mit der Schaffung einer Europäischen Arbeitsbehörde für eine gute Koordination zwischen den nationalen Behörden zu sorgen. Vor dem Hintergrund eines wachsenden europäischen Arbeitsmarktes und einer sich wandelnden Arbeitswelt sollen so die Schutzrechte der Beschäftigten gewahrt und faire Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
TOP 48 & TOP 49
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) & Entschließung des Bundesrates für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung:
Bremen fordert Anerkennung des „dritten Geschlechts“
In einem gemeinsamen Antrag mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen fordert Bremen die Bundesregierung auf, das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot um den Begriff der sexuellen Identität zu erweitern. Damit soll dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung getragen und die Geschlechtervielfalt anerkannt werden.
In einem weiteren Antrag mit den Ländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein fordert Bremen die Bundesregierung zudem auf, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 umzusetzen und ein drittes Geschlecht im Geburtenregister für intersexuelle und transsexuelle bzw. transidente Menschen zu schaffen. Zudem sollen im Rahmen eines Gesetzesentwurfes Verfahrenswege vereinfacht und die Finanzierung medizinischer Behandlungen durch die Träger der Krankenversicherung geregelt werden.
Hier finden Sie die Beschlüsse der 968. Sitzung des Bundesrates (pdf, 141.6 KB) zum Download.