Am Freitag, den 15.02.2019, fand die 974. Sitzung des Bundesrates statt. Für die Freie Hansestadt Bremen nahmen der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, Bürgermeisterin Karoline Linnert, der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner, der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Dr. Joachim Lohse, sowie die Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit, Staatsrätin Ulrike Hiller, teil.
In der ersten Sitzung des Bundesrates im Jahr 2019 standen Abstimmungen über Bundestagsbeschlüsse zu sicheren Herkunftsstaaten, zur Bekämpfung des Tabakschmuggels und zu Übergangsregelungen für einen möglichen Rückzug des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) auf der Tagesordnung. Außerdem befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzesentwurf zum beschleunigten Ausbau von Energieleitungen.
Für das Bundesland Bremen haben folgende Themen eine besondere Relevanz:
TOP 59:
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Hafenplanungen (Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz)
Beschleunigung von Hafenplanungen angestrebt
Mit der Gesetzesinitiative des Landes Bremen, der sich die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein angeschlossen haben, soll eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren für die Errichtung, Erweiterung oder Änderung von Häfen, die für Wasserfahrzeuge mit mehr als 1.350 t Tragfähigkeit zugänglich sind, eingeführt werden. Ziel ist es, die Verfahrensdauer abzukürzen und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zugleich von Prozessen zu entlasten. Die bestehende erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bleibt bestehen. Zu diesem TOP spricht der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen, Martin Günthner.
TOP 65:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung von §219a StGB
(Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft)
Bundesrat berät Kompromiss zu Werbeverbot für Abtreibungen
Durch eine Änderung des §219a Strafgesetzbuch sollen Arztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen künftig öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen; dies kann auf der Internetseite oder durch Flyer geschehen. Weiterhin ist geplant, Schwangeren den Zugang zu sachlichen Informationen auf Seiten offizieller Stellen (z.B. Bundes- oder Landesbehörden, Beratungsstellen oder Ärztekammern) zu erleichtern. Zu diesem TOP hat die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, eine Protokollerklärung abgegeben.
TOP 21:
Starke-Familien-Gesetz
Neugestaltung des Kinderzuschlags geplant
Kern des Gesetzentwurfes der Bundesregierung ist die Reform des Kinderzuschlages. Künftig soll die Beantragung erleichtert werden, damit mehr Kinder von den finanziellen Leistungen profitieren können. Diese sollen zudem grundsätzlich für sechs Monate gewährt werden. Von den Neuerungen sollen rund 220.000 Kinder und ihre Familien profitieren.
TOP 25:
Fachkräfteeinwanderung
Zuzug von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten soll erleichtert werden
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Zuzug von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erleichtert werden. Demnach darf künftig in Deutschland arbeiten, wer einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann. Damit entfällt die Beschränkung auf sog. Engpassberufe. Auch soll die bisher verpflichtende Vorrangprüfung wegfallen, die eine Prüfung voraussetzt, ob für die entsprechende Stelle nicht auch deutsche oder EU-Bürgerinnen und -Bürger infrage kommen, wegfallen. Zudem sollen Menschen mit Berufsausbildung bis zu sechs Monate in Deutschland bleiben können, um sich eine Beschäftigung zu suchen; allerdings erhalten sie in diesem Zeitraum keine Sozialleistungen, und sie müssen nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt während des Aufenthaltes gesichert ist.
TOP 58:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes zur Verfahrensbeschleunigung durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln
Erweiterte Zulassung von Rechtsmitteln im Asylprozess geplant
Mit der vorliegenden Gesetzesinitiative verfolgen die Länder Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen das Ziel, das Asylverfahren zu beschleunigen und zu vereinheitlichen, indem die Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln im Asylprozess erweitert wird. Die obergerichtliche Klärung fallübergreifender Tatsachen- und Rechtsfragen wird als notwendig angesehen, damit sich die erstinstanzlich zuständigen Gerichte an dieser Rechtsprechung orientieren können. Zum einen sollen die Verwaltungsgerichte in Hauptsacheverfahren künftig die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zulassen können, wenn eine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung ist oder ein Urteil auf obergerichtlicher bzw. oberstgerichtlicher Rechtsprechung abweicht und auf dieser Abweichung beruht. Zum anderen soll in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Eilverfahren) die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht zugelassen werden können, sofern der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt.
TOP 67:
Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentlichen Rechts "Deutsche Welle"
Bremens Staatsrätin Ulrike Hiller für Rundfunkrat der Deutschen Welle nominiert
Der Ständige Beirat beim Präsidium des Bundesrates schlägt gemäß § 31 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) Staatsrätin Ulrike Hiller (Freie Hansestadt Bremen) als ordentliches Mitglied des Rundfunkrates vor; nominiert als Stellvertreterin ist Dr. Henrike Müller (Bremen). Als weiterer Kandidat ist Staatsminister a.D. Markus Ulbig (Sachsen) und Dr. Lutz Mücke (Sachsen) als dessen Stellvertreter nominiert. Für den Verwaltungsrat schlägt der Ständige Beirat Staatssekretär Dr. Mark Speich (Nordrhein-Westfalen) und als dessen Stellvertreter Staatssekretär Andreas Bothe (Nordrhein-Westfalen) vor.
Hier finden Sie die Beschlüsse der 974. Sitzung des Bundesrates (pdf, 156.8 KB)