Am Freitag, den 15.03.2019, fand die 975. Sitzung des Bundesrates statt. Für die Freie Hansestadt Bremen nahmen der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, Bürgermeisterin Karoline Linnert sowie die Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit, Staatsrätin Ulrike Hiller, teil.
Zu Beginn der Sitzung stimmte der Bundesrat über den Bundestagsbeschluss zur Änderung des Grundgesetzes ab, der Finanzhilfen des Bundes im Bildungsbereich, beim sozialen Wohnungsbau und im öffentlichen Nahverkehr regelt und im Vermittlungsausschuss überarbeitet worden war.
Außerdem befasste sich der Bundesrat mit zahlreichen Initiativen der Länder, unter anderem zur Strafbarkeit von Betreibern illegaler Online-Plattformen im sog. Darknet, zur Videoüberwachung in Schlachthöfen sowie zur flächendeckenden Mobilfunkversorgung.
Für das Bundesland Bremen haben folgende Themen eine besondere Relevanz:
TOP 1
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104b, 104c, 104d, 125c, 143e)
Bundesrat will Finanzhilfen des Bundes für Länder und Kommunen ermöglichen
Der Bundesrat entscheidet abschließend über das Vermittlungsergebnis zu mehreren Grundgesetzänderungen, mit denen die Möglichkeiten des Bundes erweitert werden sollen, Ländern und Kommunen bei Investitionen Finanzhilfen zu gewähren. Die Neuregelung sieht vor, dass der Bund die Länder künftig bei Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur unter-stützen kann; damit soll die flächendeckende Digitalisierung von Schulen umgesetzt werden. Zudem ermöglicht die Grundgesetzänderung, den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Überdies können mit Inkrafttreten der Änderungen Bundesprogramme im öffentlichen Nahverkehr bereits vor 2025 flexibler gestaltet werden; der Bund kann seine Finanzierungsanteile erhöhen und vorhandene Programme zeitnah neu auflegen. Voraussetzung für den Erhalt von Bundesmitteln in den drei genannten Bereichen ist, dass die Länder eigene Mittel zur Verfügung stellen.
TOP 11
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Hafenplanungen
(Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz)
Beschleunigung von Hafenplanungen angestrebt
Mit der Gesetzesinitiative des Landes Bremen, der sich die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein angeschlossen haben, soll eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren für die Errichtung, Erweiterung oder Änderung von Häfen, die für Wasserfahrzeuge mit mehr als 1.350 t Tragfähigkeit zugänglich sind, eingeführt werden. Ziel ist es, die Verfahrensdauer zu verkürzen und die Verwaltungsgerichtsbarkeit von Prozessen zu entlasten. Die bestehende erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bleibt bestehen.
TOP 7
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung von §219a StGB
(Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft)
Bundesrat berät Kompromiss zu Werbeverbot für Abtreibungen
Der Bundesrat berät abschließend über die vom Bundestag beschlossene Änderung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche in §219a Strafgesetzbuch. Danach sollen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen künftig öffentlich darüber informieren dürften, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen; dies kann auf der Internetseite oder per Flyer geschehen. Weiterhin ist geplant, Schwangeren den Zugang zu sachlichen Informationen von Seiten offizieller Stellen (z.B. Bundes- oder Landesbehörden, Beratungsstellen oder Ärztekammern) zu erleichtern. Zu diesem TOP wird die Freie Hansestadt Bremen eine Protokollerklärung abgeben.
TOP 14
Entschließung des Bundesrates "Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und Paketboten sichern;Nachunternehmerhaftung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen der Zustellbranche ausweiten"
Bremen will Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessern
In ihrem gemeinsamen Entschließungsantrag setzen sich die beiden Länder Niedersachsen und Bremen für bessere Arbeitsbedingungen in der Paketbranche ein. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die sog. Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Zustellbranche eingeführt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch die von den Versandhandelsunternehmen beauftragten Logistik-Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen. Bisher entzögen sich diese bei Bekanntwerden von Rechtsverstößen häufig, indem sie ihrerseits beauftragten Subunternehmen kündigten; damit entstünde am Ende der Logistikkette eine nur schwer zu kontrollierende Grauzone zu Lasten der Beschäftigten. Nach dem Willen der Antragsteller sollten Arbeitgeber künftig zudem verpflichtet werden, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit der Paketzustellerinnen und -zusteller zu dokumentieren.
TOP 17
Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
Eigenanteil von Pflegebedürftigen soll begrenzt werden
In ihrem gemeinsamen Antrag fordern die vier Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg und Bremen eine grundlegende Neuordnung der Pflegeversicherung. Die Initiatoren setzen sich dafür ein, eine Obergrenze für den Eigenanteil von Pflegebedürftigen einzuführen. Ziel ist es, die Kosten für die Versicherten trotz absehbarer Mehrausgaben für Pflegepersonal und Ausbildung verlässlich und berechenbar zu halten. Als Höchstbetrag für den Eigenanteil schlagen die vier Länder den bundesdurchschnittlichen Eigenanteil in Pflegeheimen vor, der derzeit bei 618 Euro liegt. Zur Finanzierung soll ein dynamisierter Zuschuss des Bundes eingeführt werden. Zudem soll die medizinische Behandlung in Heimen künftig über die Krankenversicherung finanziert werden, um die Pflegeversicherung zu entlasten.
TOP 18
Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen
Bremen fordert Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung durch Kunststoffpartikel
Mit einer gemeinsamen Initiative wollen Hamburg, Thüringen, Berlin und Bremen gegen Umweltverschmutzung durch Mikroplastik vorgehen. In einem Entschließungsantrag fordern die vier Länder, das bewusste Zusetzen von Kunststoffpartikeln in Reinigungs-, Hygiene- und Kosmetikprodukten künftig zu verbieten. Zudem setzen sich die Antragsteller gegenüber der Bundesregierung dafür ein, den Schutz von Böden und Gewässern vor sonstigen Verschmutzungen wie Abrieb von Reifen, Textilien und anderen Kunststoffartikeln zu verbessern.
TOP 25
Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAfÖGÄndG)
BAföG-Leistungen sollen ausgeweitet werden
Mit der von der Bundesregierung geplanten Gesetzesänderung sollen die BAföG-Leistungen verbessert werden. Ziel ist es, dass künftig mehr Studierende bzw. Schülerinnen und Schüler von den Zuschüssen profitieren und der Rückgang bei den Antragszahlen gestoppt wird. So sollen die Bedarfssätze bis zum Jahr 2020 in zwei Schritten um insgesamt sieben Prozent angehoben werden; der Förderhöchstsatz würde damit von derzeit 735 Euro monatlich auf dann 861 Euro steigen. Zudem soll die Freigrenze in der Einkommensteuer in drei Schritten um insgesamt 16 Prozent erhöht werden. Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Neuregelung bei der Darlehensdeckung vor: Demnach soll den Betroffenen künftig die Restschuld erlassen werden, wenn sie den Darlehensanteil des BAföG innerhalb von 20 Jahren trotz nachweisbaren Bemühens nicht tilgen konnten. Zu diesem TOP wird die Freie Hansestadt Bremen zusammen mit weiteren Ländern eine Protokollerklärung abgeben, die notwendige Verbesserungen bei der Wohnsituation von Studierenden, der Öffnung des BAföG für Teilzeitstudierende und eine stärkere Einbeziehung von individuellen Lebensumständen wie Erziehungs- und Pflegezeiten bei der Bemessung der Förderungsdauer fordert.
Hier finden Sie die Beschlüsse der 975. Sitzung des Bundesrates (pdf, 136.1 KB) zum Download.