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Drei Stimmen mit Gewicht

Über den Bundesrat wirkt Bremen an der Bundesgesetzgebung mit

Das Bild zeigt das Gebäude des Bundesrates. Copyright: Bundesrat / Frank Bräuer
Bundesratsgebäude© Bundesrat | Frank Bräuer

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Mitwirkung und Koordinierung im Bundesrat, in dem alle 16 Bundesländer über Sitz und Stimme verfügen. Die Beteiligung der Länder "bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union" ist im Grundgesetz verankert.

Die Freie Hansestadt Bremen verfügt entsprechend ihrer Einwohnerzahl über drei Sitze im Bundesrat, der turnusgemäß bis zu zwölf Mal pro Jahr zusammenkommt. Die Gesetzesvorhaben und EU-Vorlagen werden in der Regel vorab in den 16 Fachausschüssen der Länderkammer beraten, um das Bundesratsplenum vorzubereiten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bevollmächtigten bringen dort die bremischen Interessen entsprechend der fachlichen und politischen Einschätzung der senatorischen Dienststellen (Ressortprinzip) ein.

Das endgültige Abstimmungsverhalten der Freien Hansestadt Bremen im Plenum des Bundesrates wird im Bremer Senat festgelegt.

Bremens Mitglieder im Bundesrat

Mitglieder des Bundesrates sind nach Artikel 51 Abs. 1 Grundgesetz Mitglieder der Regierungen der Länder. Sie werden von diesen bestellt und abberufen und können durch andere Mitglieder ihrer Regierung vertreten werden.

Mitglieder des Bundesrates sind der Präsident des Bremer Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, Bürgermeister Björn Fecker und der Bevollmächtigte Bremens beim Bund und für Europa, Dr. Olaf Joachim.

Die Senatorinnen Claudia Bernhard, Dr. Claudia Schilling, Sascha Aulepp, Kristina Vogt, Kathrin Moosdorf, Özlem Ünsal sowie Senator Ulrich Mäurer sind als stellvertretende Mitglieder benannt.

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