In unserem ABC möchten wir Ihnen Begrifflichkeiten aus unserem Arbeitsalltag in der Landesvertretung Bremen in Berlin vorstellen. Von A wie Ausschuss bis zu Z wie Zahlen. So erhalten Sie einen Einblick in unsere Arbeit für den Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim.
Mitglieder der Fachausschüsse sind grundsätzlich die entsprechenden Fachminister:innen der Länder. In Bremen sind dies die Senator:innen. Gemäß Artikel 52 Absatz 4 Grundgesetz können auch Beauftragte der Landesregierungen den Ausschüssen des Bundesrates angehören. Die tatsächlichen Sitzungsvertretungen erfolgen meistens auf Arbeitsebene.
In Bremen sind die zuständigen Referent:innen der Landesvertretung beauftragt, die Vertretung Bremens in den Fachausschüssen wahrzunehmen und entsprechend eines vereinbarten Votums abzustimmen. Dabei sind sie häufig mit mehreren Fachausschüssen – je nach fachlichem Schwerpunkt und Terminlage der Ausschüsse – betraut. Nur ausnahmsweise, bei politischen Sitzungen eines Fachausschusses und bei den Sitzungen des Finanzausschusses, wird die Sitzungsvertretung durch politische Vertreter:innen wahrgenommen.
Übersicht Ausschüsse im Bundesrat:
Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Ausschuss für Arbeit, Integration und Soziales, Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten, Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, Ausschuss für Familie und Senioren, Finanzausschuss, Ausschuss für Frauen und Jugend, Gesundheitsausschuss, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Ausschuss für Kulturfragen, Rechtsausschuss, Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Verkehrsausschuss (Vorsitz HB), Ausschuss für Verteidigung, Wirtschaftsausschuss.
Der Bundesrat ist ein "Parlament der Länderregierungen". Nur wer in einer Landesregierung Sitz und Stimme hat, kann Mitglied des Bundesrates sein. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohner:innen haben vier, mit mehr als sechs Millionen fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohner:innen sechs Stimmen. Die Freie Hansestadt Bremen verfügt entsprechend ihrer Einwohnerzahl über drei Sitze im Bundesrat, der im Plenum turnusgemäß bis zu zwölf Mal pro Jahr zusammenkommt.
Der Bundesrat hat 16 Fachausschüsse. Die Mitarbeiter:innen des Bevollmächtigten bringen dort die bremischen Interessen entsprechend der fachlichen und politischen Einschätzung der senatorischen Dienststellen ein. Die Vorlagen und Empfehlungen aus den Fachausschüssen werden abschließend im Bundesratsplenum behandelt. Dort gibt es insgesamt 69 Stimmen und demzufolge 69 ordentliche Mitglieder, denn jedes Land kann nur so viele ordentliche Mitglieder für den Bundesrat benennen, wie es dort Stimmen hat. Für Bremen sind das: der Präsident des Bremer Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, Bürgermeisterin Dr. Maike Schaefer und der Bevollmächtigte Bremens beim Bund, Dr. Olaf Joachim.
Zu fassende Beschlüsse im Bundesrat benötigen eine absolute Mehrheit von 35 Stimmen, in besonderen Fällen eine Zweidrittelmehrheit von 46 Stimmen. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter:innen abgegeben werden. Das endgültige Stimmverhalten der Freien Hansestadt Bremen im Bundesrats-Plenum wird im Bremer Senat festgelegt.
durch die Abwicklung von Kontakten mit Externen durch Video- und Telefonkonferenzen die Präsenzen in der Landesvertretung auf das Nötigste reduziert. Standen dennoch wichtige Treffen an, in denen ein persönliches Erscheinen in der Landesvertretung notwendig ist, greift unser Hygienekonzept.
So sah unser Konzept damals aus:
Das Tragen medizinischer Masken ist bei uns Pflicht. Die AHA-und CL-Regeln sind gelebte Praxis. Desinfektionsspender stehen bereit und Gäste haben ihre Anwesenheit im Haus zu dokumentieren. Ausschusssitzungen in Bundesrat und Bundestag sowie Besprechungen im Rahmen der Bundesgesetzgebung und Interessenvertretung Bremens finden grundsätzlich digital statt. Mit großer Flexibilität und technischer Anpassungsfähigkeit wurden die Umstellungen von den involvierten Institutionen und Mitarbeiter:innen des Bevollmächtigten gemeistert.
Die Corona-Pandemie hat natürlich auch Auswirkungen auf die Landesvertretung als „offenes Haus“ im Sinne eines, „Schaufensters für Bremen & Bremerhaven, Ortes für politische Gespräche, Schauplatzes internationaler Konferenzen und Podium für kulturelle Veranstaltungen“. Zur Zeit finden keine Präsenzveranstaltungen statt. Unser Veranstaltungsteam hofft darauf, dass bald wieder alternative, hybride Veranstaltungsformate möglich sind und wir so – Schritt für Schritt und mit jeweils angepasstem Hygienekonzept – die Landesvertretung als Ort der Gastfreundschaft und des kommunikativen Austausches wieder zum Leben erwecken.
Die Landesvertretung nutzt die Möglichkeit in dieser Pandemie lange notwendige Arbeiten im und am Gebäude durchführen zu lassen, die bei einem „Normalbetrieb“ eine erhebliche Einschränkung bedeutet hätten.
die „nordischen Botschaften“ (der gemeinsame Bau der Länder Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden) . Die Landesvertretung Bremen in der Hiroshimastraße hat eine zentrale Lage inmitten des Diplomatenviertels am Tiergarten. Als Repräsentanz für Bremen und Bremerhaven pflegen wir auch die Kontakte zu Botschaften und ausländischen Missionen in der Bundeshauptstadt.
Die Botschafter:innen stehen im Austausch mit dem Bevollmächtigten Staatsrat, Dr. Olaf Joachim. In ihren Gesprächen geht es um die Zusammenarbeit des jeweiligen Landes mit der Freien Hansestadt Bremen insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Handel und Kultur. Staatsrat Dr. Joachim vernetzt zudem die Botschafter:innen aus der Bundeshauptstadt mit den jeweiligen Fachressorts und Akteur:innen im Bundesland Bremen.
Über viele Jahre hinweg hat die Freie Hansestadt Bremen feste Beziehungen zu anderen Ländern und Städten aufgebaut. So entstanden enge kulturelle und wirtschaftliche Verbindungen. Besonders am Herzen liegt uns der Kontakt zu unseren Partnerstädten/Ländern: Odessa (Ukraine), Haifa (Israel), Gdansk (Polen), Riga (Lettland), Dalian (China), Izmir (Türkei), Durban (Südafrika) sowie der Freundschaftsstadt Windhoek (Namibia).
In der Landesvertretung Bremen begrüßen wir zudem Vertreter:innen der Botschafter:innen der verschiedenen Länder zu zahlreichen Veranstaltungen. Hier stehen das Netzwerken und der Austausch in guten Gesprächen im Vordergrund.
den Bundesrat konkret am europäischen Gesetzgebungsprozess mit. Dem Bundesrat werden alle Vorhaben der Kommission und des Rates zur Beratung zugeleitet, die für die Länder relevant sind und im Ausschuss für Fragen der Europäischen Union beraten. Der Ausschuss hat eine lange Tradition: Bereits im Dezember 1957 richtete der Bundesrat einen Sonderausschuss "Gemeinsamer Markt und Freihandelszone" ein.
Auch wenn es um Änderungen der Europäischen Verträge und den Beitritt neuer EU-Mitgliedstaaten geht, haben die Länder ein Mitspracherecht. Die Bandbreite der Themen, die im Ausschuss für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates beraten werden, reicht von Landwirtschaft und Umweltschutz, Kapital- und Zahlungsverkehr, Migrations- und Asylfragen, einer gemeinsamen Gesundheitsunion, einer modernen Mobilität bis hin zu Wettbewerbsregeln.
Im Bundesrat setzt die Freie Hansestadt Bremen sich europapolitisch besonders dafür ein, den EU-Haushalt durch eigene Einnahmen, wie zum Beispiel Plastik-, Finanztransaktions- und Digitalsteuern, zu stärken, sowie für soziale und arbeitsrechtliche Mindeststandards in Produktions- und Handelsketten. Zudem unterstützt Bremen die Umsetzung der sozialen Säule in der Europäischen Union sowie eine humanere Grenz- und Asylpolitik.
6 Appartements, 1 Doppelzimmer sowie 3 Einzelzimmer gibt. Alle Räumlichkeiten sind mit TV, Fön, Wasserkocher, Kaffee- und Teeauswahl ausgestattet, ferner ist Wlan in der Übernachtung enthalten. Im obersten Stockwerk befindet sich ein Wintergarten mit zwei Terrassen und traumhaftem Blick über Berlin.
Zu den regemäßigen Gästen gehört der Bremer Bürgermeister und die Bürgermeisterin, Senator:innen, leitende Mitarbeiter:innen des Senats auf Dienstreise, sowie Bundestagsabgeordnete. Aber auch an touristisch orientierte Berlin-Besucher:innen aus Bremen werden unsere Zimmer vermietet – entsprechende Vakanzen vorausgesetzt. So besteht schon einmal die Möglichkeit, dass man beim Frühstück auf unseren Bürgermeistern Dr. Andreas Bovenschulte oder Staatsrat Dr. Olaf Joachim trifft. Interessante Gespräche bleiben da lange in Erinnerung.
Die Landesvertretung Bremen in Berlin befindet sich in der Hiroshimastraße mit der Nummer 24 im Ortsteil Tiergarten. Als direkte Nachbar:innen haben wir die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate. In unserer Straße befinden sich zudem die Botschaften von Japan, Italien und Griechenland. Aber auch unsere Kolleg:innen der Landesvertretung von Nordrhein-Westfalen sind unsere Nachbarn. Die Hiroshimastraße, benannt nach einer japanischen Hafenstadt, hieß nicht immer so. Im 18. Jahrhundert wurde die Straße als Hohenzollernstraße angelegt. 1933 erfolgte die Umbenennung in Graf-Spee-Straße. Am 1. November 1990 wurde, nach einem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung, die dritte Umbenennung in Hiroshimastraße vorgenommen. Die Stadt, auf die am 06. August 1945 die erste Atombombe abgeworfen wurde. Mit dieser Namensänderung sollte „das Gefühl der Solidarität mit der Stadt Hiroshima“ zum Ausdruck gebracht werden.
Die Landesvertretung Bremen in der Hiroshimastraße, eine zentrale Lage in Berlin und ein guter Ort für die Freie Hansestadt Bremen Kontakte in die ganze Welt zu pflegen.
Bei länderspezifischen Anliegen können durch eigene Gesetzesanträge die Interessen gegenüber dem Bund vorgetragen werden. Diese Anträge müssen, wenn vom Bremer Senat beschlossen, eine Ländermehrheit in den zuständigen Fachausschüssen sowie im Bundesratsplenum erhalten. Die vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwürfe werden zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen - in besonderen Fällen innerhalb von drei oder neun Wochen - eine Stellungnahme dazu abgeben. Danach ist der Gesetzentwurf an den Bundestag weiterzuleiten.
Als eine politische Ergänzung des Initiativrechts wird auch das parlamentarische Instrument der Entschließung eingesetzt. Darunter versteht man Ersuchen, die in der Regel an die Bundesregierung gerichtet sind, um auf Probleme aufmerksam zu machen, die Auffassung des Bundesrates zu einem bestimmten Thema darzulegen oder Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung anzustoßen. Entschließungen sind rechtlich jedoch nicht verbindlich.
Bremen hat seit der Gründung des Bundesrats 1949 fast 400 Initiativen eingebracht. Der erste Entschließungsantrag wurde am 06.03.1950 zum Gesetz über die Gewährung staatlicher Kinderbeihilfen eingebracht.
Mehr zu den Initiativen von und mit Bremer Beteiligung: Initiativen Bremen
Dr. Olaf Joachim wurde 1965 in Bonn geboren. Er ist verheiratet, hat 3 Kinder und lebt seit nunmehr fast 30 Jahren in Bremen. Nach dem Studium der Biologie und Promotion an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn begann er 1995 seinen Dienst für die Freie Hansestadt Bremen als persönlicher Referent der Senatorin für Frauen, Gesundheit, Jugend, Soziales und Umwelt. Bis zur Ernennung zum Staatsrat 2011 arbeitete er in verschiedenen Ressorts als Büro-, Referats- und Abteilungsleiter.
Dr. Olaf Joachim ist seit 10 Jahren als Staatsrat für die Freie Hansestadt Bremen tätig. Zum 1. September 2011 wurde er vom damaligen Bürgermeister und Präsidenten des Senats, Jens Böhrnsen, zum Chef der Bremer Senatskanzlei ernannt. Der Bürgermeister und Präsident des Senats, Dr. Andreas Bovenschulte ernannte Dr. Joachim zum Staatsrat für Medienangelegenheiten, Entwicklungszusammenarbeit und Internationales sowie zum Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund.
Mit der Ernennung im August 2019 zum Bevollmächtigten beim Bund, ist Dr. Olaf Joachim weiteres Mitglied des Senats. Er ist Hausherr der Landesvertretung Bremen in Berlin, vertritt die Interessen des Landes Bremen und der beiden Städte Bremen und Bremerhaven auf politischer Ebene und arbeitet eng mit den Organen des Bundes und der anderen Bundesländer sowie mit Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und den diplomatischen Missionen zusammen. Seine Rolle beschreibt er in einem Interview wie folgt: „Ich tue das, was notwendig ist, damit Bremen und Bremerhaven so gut wie möglich dastehen.“
Die Bremer Botschaft in Berlin ist Treffpunkt für politische Gespräche, Schauplatz internationaler Konferenzen, Podium kultureller Veranstaltungen. Hier empfangen Unternehmer:innen aus der Hansestadt ihre Gäste. Hier diskutieren Abgeordnete mit engagierten Bürger:innen, geben talentierte Musiker:innen bemerkenswerte Konzerte, referieren Wissenschaftler:innen über ihre aktuellen Forschungsergebnisse.
Für alle diese Vorhaben bietet die Landesvertretung verschiedenste Räumlichkeiten an. Eine dieser Räumlichkeiten ist sehr besonders und existiert bereits seit den Zeiten, als sich die Landesvertretung noch in Bonn befunden hat (Bild 3).
Nach einem Abstieg über eine lange Treppe ins Untergeschoss der Landesvertretung findet man sich vor einer unscheinbar anmutenden Tür wieder. Hinter dieser verbirgt sich ein originaler Nachbau einer urigen „Schiffs-Kajüte“, traditionell im Sinne der Hanse. Mit Betreten dieser Kajüte wird man im selben Augenblick in das Gefühl versetzt, mitten auf der Nordsee vor Bremerhaven vor Anker zu liegen. Der Geruch in der Kajüte erzählt von langen Abenden, tiefgründigen Gesprächen und so manchem Seemannsgarn. Einzig das Gefühl, dass sich die Kajüte in mitten eines Schiffes nicht bewegt bringt uns zurück in die Realität, dass wir uns in der Bremer Botschaft in Mitten von Berlin befinden.
In unserer Kajüte wird sich gerne zu manchem Hintergrundgespräch zurückgezogen, aber sie dient auch als Ort der Begegnung aller Buten Bremer:innen, zum Beispiel bei einem Werder Spiel!
Sollten Sie die Gelegenheit haben die Bremer Landesvertretung zu besuchen, sollten Sie sich unsere Kajüte nicht entgehen lassen.
Als Freie Stadt wird Bremen in der Bundesakte von 1815 zugestanden, eine eigene auswärtige Politik zu führen. Diese wird bis 1867 fortgeführt bis Bremen in den Norddeutschen Bund eintrat und damit auf eine eigene Außenpolitik verzichtet. Bremische Konsule und Agenten vertraten schon damals die Interessen der Stadt in Deutschland und der ganzen Welt. Als Freie Hansestadt wird Bremen 1871 Bundesstaat des neuen Deutschen Reiches und ist fortan im Bundesrat mit voller Einzelstimme vertreten. Von 1920 bis 1934 gab es die erste Bremische Vertretung beim Reichsrat bis zu dessen Auflösung.
1949 wurde in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn eine neue Landesvertretung errichtet. Die Nummer 9 in der Schaumburg-Lippe-Straße wurde für fast 50 Jahre die Adresse für die Vertretung des Landes Bremen beim Bund.
Der Fall der Mauer im November 1989, mit der darauffolgenden Deutschen Wiedervereinigung, bedeutete auch eine gravierende Veränderung für die Bremer Landesvertretung. Bremen reagierte sofort und eröffnete bereits Ende 1990 eine erste kleine Repräsentanz in Berlin.
Im Jahr 1995 erwarb Bremen in der jetzigen Hiroshimastraße 24 ein Grundstück zur Bebauung der neuen Bremer Landesvertretung in Berlin. Nach einer bundesweiten Ausschreibung bekam das Architektenbüro Léon Wohlhage Wernik den Zuschlag für den Neubauwettbewerb. Neben einem Gebäudekomplex mit Büro- und Veranstaltungsräumen wurde ein separater Wohnturm für die Gästezimmer erbaut.
Am 10.9.1999 nach nur 15-monatiger Bauzeit, wurde die Landesvertretung Bremen in Berlin fertiggestellt und feierlich an den Bremer Bürgermeister und Präsident des Senats Dr. Henning Scherf übergeben.
Mitglieder des Bundesrates sind nach Artikel 51 Abs. 1 Grundgesetz Mitglieder der Regierungen der Länder. Sie werden von diesen bestellt und abberufen und können durch andere Mitglieder ihrer Regierung vertreten werden.
Die Mitglieder des Bundesrates wechseln zumeist nach jeder Bürgerschaftswahl. Zur Aktualität gibt es daher einen direkten Link auf die Seite des Bundesrats, auf der die Bremer Mitglieder aufgeführt sind. Bremer Mitglieder im Bundesrat
Zum Bundesratsplenum muss immer ein Mitglied im Plenarsaal anwesend sein, sonst ist das Bundesland Bremen nicht stimmfähig.
So verfolgen wir eine nachhaltige öffentliche Beschaffung, aber auch bei der täglichen Arbeit an allen Arbeitsplätzen und bei der Ausrichtungen von Veranstaltung gilt dieser Grundsatz. Unsere Arbeitsplätze sind wo möglich digitalisiert. Wir pflegen eine digitale Akten- und Dokumentenverwaltung und kommunizieren zwischen Bremen und Berlin fast ausschließlich papierlos.
Ob beim Einsatz von umweltschonenden Putzmitteln, Dienstfahrrädern, recyceltem Toilettenpapier oder unseren Bienenvölkern im Garten der Landesvertretung, stets versuchen wir Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. In der Landesvertretung Bremen nutzen wir zudem ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen sowie energiesparende Beleuchtungen.
Einen besonderen Wert auf Nachhaltigkeit legen wir bei der Durchführung von Veranstaltungen. Für die Speisen werden ausschließlich regionale und saisonale Produkten aus ökologischem Landbau und Lebensmittel aus fairem Handel verwertet. Wasser wird in der Landesvertretung nur in Glasflaschen ausgeschenkt, der Produzent setzt sich für den Zugang zu sauberem Trinkwasser, eine Sanitärversorgung und bessere Hygiene in ärmeren Ländern ein. Wir verzichten grundsätzlich auf Einweggeschirr, um übermäßigen Plastik- aber auch Papierverbrauch zu vermeiden.
Die Produkte, die auf unseren Veranstaltungen verwendet werden, erfüllen die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ oder des Europäischen Umweltzeichens und haben somit eine vorzeigbare / belegbare Energieeffizienz.
Zum Teil wird bei einem Omnibusverfahren auch einer ursprünglichen Gesetzesvorlage im bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren durch Änderungsantrag eine Gesetzesänderung beigefügt. In diesen Fällen entfällt dann bezüglich der angehängten Änderung die bei einem Gesetzgebungsverfahren übliche 1. Lesung. Oft findet auch keine Anhörung zur angehängten Gesetzesänderung statt; eine breite Diskussion wird so verhindert.“ (Vlg. Ausarbeitung Verfassungsrechtliche Vorgaben für das sogenannte Omnibusverfahren, Deutscher Bundestag)
Das Omnibusverfahren bedeutet also die Bündelung einzelner Gesetzesvorhaben zu einem. Der Omnibus stellt somit eine Art Dachverordnung, -gesetz oder –mitteilung dar, unter dem sich einzelne Initiativen versammeln und gemeinsam verabschiedet werden.
So kann an ein Gesetzesvorhaben auch ein Fremdvorhaben angehängt und mit verabschiedet werden, etwa weil eine Dringlichkeit besteht oder sonst keine Mehrheit für das Fremdvorhaben zustande kommen könnte. Damit können Gesetzesvorhaben bzw. -änderungen verabschiedet werden, die in einer Einzelabstimmung durchfallen würden. Das Omnibusverfahren ähnelt somit teilweise der Vertrauensfrage, um Mehrheiten im Parlament auch gegen die Überzeugung der Abgeordneten zu organisieren.
Ein Omnibusverfahren wurde bei der 1008. Sitzung des Bundesrates angewendet. Bremen regte eine Änderung des SGB V an, mit der sichergestellt werden sollte, dass behinderte Menschen bei einer Krankenhausbehandlung eine Begleitperson finanziert bekommen. Diese Regelung wurde als so genannter Omnibus an das Tierarzneimittelgesetz angehängt.
Hinsichtlich des Bundesrates ist das sogenannte Plenum die Zusammenkunft aller Bundesratsmitglieder, also den jeweils dazu benannten Vertreter*innen der einzelnen Bundesländer. Der Bundesrat kommt in der Regel alle drei Wochen zu seinem Plenum zusammen, was traditionell am Freitag stattfindet.
Mittlerweile zählt der Bundesrat über 1.000 Sitzungen seit seiner Gründung. Darunter zählen zum einen die regulären aber auch Sondersitzungen. Am jeweiligen Sitzungstag kommen alle Ländervertreter*innen um 9:00 Uhr zu einer Vorbesprechung im Plenum zusammen. Ab 9.30 Uhr eröffnet der/die jeweilige Bundesratspräsident*in die offizielle Sitzung. Ab dann stimmen die Landesvertreter*innen über Gesetze, Verordnung, EU-Vorlagen und Länderinitiativen ab.
Die Sitzungen des Deutschen Bundesrates werden am jeweiligen Sitzungstag per Livestream auf der Startseite von www.bundesrat.de zur Verfügung gestellt.
Je nach Anliegen bzw. Tragweite eines Gesetzes, ist eine andere Art von Mehrheit für ein Vorhaben notwendig.
Es werden vier Arten von Mehrheiten unterscheiden:
1. relative Mehrheit wer mehr Stimmen oder Anteile auf sich vereint als jede/r andere für sich.
2. einfache Mehrheit, wer mehr Stimmen oder Anteile auf sich vereint als alle anderen in ihrer Gesamtheit.
3. absolute Mehrheit, wer mehr Stimmen oder Anteile auf sich vereint als alle anderen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der Stimmenthaltungen oder neutralen Anteile.
4. qualifizierte Mehrheit, wer einen festgelegten Anteil der Stimmen oder Anteile auf sich vereint.
Beim Blick auf den Bundesrat bedeutet dies. Insgesamt sind im Bundesrat 69 Stimmen zu erreichen. So macht die für Beschlüsse in der Regel erforderliche absolute Mehrheit 35 Stimmen und die manchmal notwendige Zweidrittelmehrheit 46 Stimmen aus. Eine solche festgelegte qualifizierte Mehrheit von 2/3 ist im Bundesrat nur in wenigen gesetzlich geregelten Fällen notwendig, etwa bei Grundgesetzänderungen.
Der Name leitet sich vom Bremer Roland ab, der vor dem Bremer Rathaus auf dem Marktplatz steht. Die erste Bremer Roland Runde fand 1993 in der Schinkel-Klause in Berlin (Mitte) statt. Zum damaligen Zeitpunkt gab es noch keine Landesvertretung Bremen in Berlin, in der diese Veranstaltung hätte stattfinden können. Daher ging man dazu über, die Veranstaltung an verschiedenen Orten stattfinden zu lassen.
Zu Beginn der Veranstaltungsreihe versammelten sich verschiedene Veranstaltungsformate unter dem Namen „Bremer-Roland-Runde“. Die erste Roland-Runde hatte als Ziel, Akteuren in Berlin die Arbeit des Alfred-Wegner-Institut in Bremerhaven näher zu bringen. Seit der 11. Bremer-Roland-Runde im Februar 1995 ist man zu der Tradition übergegangen, eine Kohlkönigin oder Kohlkönig zu küren. Mittlerweile zählen wir 23 Majestäten, die als Botschafter eine Regentschaft von einem Jahr übernehmen. Mit der Roland-Runde verbunden ist das alljährliche Grünkohl- und Pinkel-Essen in der Landesvertretung. Schließlich ist das Kohl- und Pinkelessen seit 1545 in Bremen Tradition. Und auch wenn es Streit gebe, ob es Braun- oder Grünkohl heiße, sei es zweifelsfrei das Nationalgericht der Metropolregion Bremen und Oldenburg.
Neben dem Kohl- und Pinkel-Essen steht seit jeher das Netzwerken zwischen dem Zwei-Städte-Staat Bremen und der Bundeshauptstadt im absoluten Mittelpunkt. Das Ziel ist es die unterschiedlichsten Akteure aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst und Medien zusammenzubringen.
Mittlerweile ist es Tradition, dass die Roland-Runde am Donnerstagabend vor der ersten Bundesratssitzung des Jahres stattfindet.
Partnerstädte sollen Menschen aus verschiedenen Orten und Ländern zusammenführen. Mit der Partnerschaft und dem damit verbundenen Austausch entsteht somit eine kommunale Außenpolitik auf politischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und/oder kultureller Ebene. Der Städtepartnerschaftsvertrag bildet dabei einen Rahmen, der von engagierten Vereinen aber auch Menschen mit Leben gefüllt wird.
Dies können multinationale Jugendcamps, Workshops oder ein Schüler:innen- und Studenten:innen- Austausch sein. Immer wichtiger wird der Austausch zu aktuellen Herausforderungen der Migration, Demografie, Städtebau oder Nachhaltigkeit. Mit gemeinsamen Konferenzen können die Partnerstädte von den Erfahrungen der Partner profitieren.
Bremen pflegt über viele Jahrzehnte freundschaftliche Beziehungen zu vielen Städten. Dabei entstanden enge kulturelle aber auch wirtschaftliche Verbindungen. Die Freie Hansestadt Bremen hat derzeit sechs aktive Städtepartnerschaften: Haifa (Israel), Danzig (Polen), Riga (Lettland), Dalian (China), Izmir (Türkei), Durban (Südafrika).
Bremerhaven begann in den 60er Jahren mit der ersten französischen Städtepartnerschaft Cherbourg-en-Cotentin. In den darauffolgenden Jahren kamen North East Lincolnshire (früher Grimsby) (Großbritannien), Pori (Finnland), Frederikshavn (Dänemark), Odessa (Ukraine), Szczecin (Polen) sowie Kaliningrad (Russische Föderation) hinzu. Auch in Bremerhaven war man Ende der 50er Jahre davon überzeugt, dass die Städtepartnerschaften dazu beitragen können, die durch die Weltkriege entstandenen Barrieren zwischen den Völkern zu überwinden. Mit einem immer enger zusammenwachsenden Europa verliert die damalige Idee der Städtepartnerschaft nicht an Bedeutung. Es bleibt auch in der Gegenwart wichtig, Vorurteile und Vorbehalte abzubauen.
In der Bundeshauptstadt pflegt die Landesvertretung Bremen den Kontakt zu allen Botschaften und Konsulaten und ins besondere zu den Partnerstädten unseres Zwei-Städte-Staats Bremen.
T wie Tatort
Die Preview des Bremer Tatort von Radio Bremen, zählt zu einer der traditionellen Veranstaltungen in der Landesvertretung Bremen.
Ganze 20 Jahre ermittelte Sabine Postel bis 2019 als Kommissarin Inga Lürsen an der Seite von Oliver Mommsen alias Nils Stedefreund, wofür Postel zur 63. Bremer Roland-Runde 2017 mit dem Kohlorden ausgezeichnet wurde. Seit 2020 gibt es ein neues Ermittler-Trio mit Jasna Fritzi Bauer, Dar Salim und Luise Wolfram.
Der Bremer Tatort beschert den Nicht-Bremerinnen und Nicht-Bremern als eine Art Botschafter, einen Einblick in unser wunderschönes Bundesland mit den zwei Städten Bremen und Bremerhaven.
In den vergangenen zwei Jahren musste der Bremer Tatort pandemiebedingt virtuell in einer Preview stattfinden. Wir freuen uns in diesem Jahr den Berliner Publikum, die nächste Tatort-Preview zusammen mit Radio Bremen in der Landesvertretung Bremen präsentieren zu können. Den genauen Zeitpunkt werden wir rechtzeitig veröffentlichen.
Umzu soll ausdrücken, dass etwas Drumherum oder sich in der näheren Umgebung befindet. In Bremen, Bremerhaven und umzu bedeutet also, dass nicht nur die Stadt Bremen oder Bremerhaven gemeint ist, sondern auch die Gebiete Drumherum.
Wenden wir das „Umzu“ auf unsere Landesvertretung Bremen in Berlin an, stellen wir fest, dass sich umzu sehr interessante Nachbarn befinden. In unserem Landesvertretung Bremen ABC zum Buchstaben H wie Hiroshimastraße, haben wir unsere direkten Straßennachbarn schon einmal benannt, aber was befindet sich noch umzu?
Hier einmal ein paar Facts dazu.
Das größte Ministerium was sich umzu befindet ist das Bundesministerium der Verteidigung. In der angrenzenden Tiergartenstraße sind viele ausländische Vertretung zu finden. Unter anderem die Botschaft des Königreich Saudi Arabien, Botschaft Türkei, indische Botschaft, Botschaft der Republik Südafrika. Aber auch die Landesvertretung unserer Kolleg:innen von Baden-Württemberg ist in der Tiergartenstraße zu Hause. Nicht weit entfernt sind die Nordischen Botschaften der Länder, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden zu finden. Zu den weiteren Interessanten Orten umzu zählen: der Englische Garten im Tiergarten, Siegessäule am großen Stern, Kulturforum, Potsdamer Platz, Konrad-Adenauer-Stiftung, Zoologischer Garten, Berliner Philharmonie, die neue Nationalgalerie und das Brandenburger Tor.
Dafür hat die Landesvertretung einen eigenen Veranstaltungsbereich – dessen Mitarbeiter:innen Hand in Hand arbeiten, um die Vielzahl an Veranstaltungen erfolgreich umzusetzen.
Die Veranstaltungsarten sind dabei sehr vielseitig. Es können beispielsweise Fachtagungen von Fraktionen, die Preview des Tatorts, die Ministerpräsidentenkonferenz oder Sommerfeste von Verbänden sein. Viele dieser Veranstaltungen haben einen Bezug zu Bremen, sodass unser Zwei-Städte-Staat in der Hauptstadt repräsentiert wird.
Die hauseigene Küche der Landesvertretung bereitet auf Wunsch der Veranstalter:innen diverse kulinarische Spezialitäten zu und begeistert damit immer wieder aufs Neue. Ob in kleineren Konferenz- und Besprechungsräumen oder in unserem großen Saal, in der Landesvertretung Bremen wird immer der passende Rahmen für Ihre Veranstaltung gefunden. Die möglichen Personenzahlen reichen hier von kleinen Zusammenkünften mit 5 Personen bis hin zu großen Empfängen mit 200 Personen.
In der Weserbrücke sind Bremerinnen und Bremer und gute Freunde des Zwei-Städte-Staates vertreten, die sich für das Land Bremen engagieren. Die Weserbrücken-Mitglieder leben und/oder arbeiten in Bremen, Bremerhaven oder Berlin. Aber auch Mitglieder die aus anderen Gründen einen bremischen Bezug zur Hauptstadt und zu der Landesvertretung Bremen haben sind herzlich willkommen.
Der Freundeskreis präsentiert in der Landesvertretung Bremen Veranstaltungen mit Bezug zum Bundesland Bremen. Hierunter zählen unter anderem Clubabende, Podiumsdiskussionen, aber auch Hintergrundgespräche mit Persönlichkeiten aus Bremen. Diese Veranstaltungen verstehen sich als Plattform zum Netzwerken und Kontakte knüpfen.
Ganz im Sinne der hanseatischen Tradition engagiert sich der Weserbrücke e.V. für Bremen, Bremerhaven und Berlin ehrenamtlich.
XY stellt die männlichen und weiblichen Chromosomen dar. Der Zwei-Städte-Stadt Bremen und Bremerhaven ist ein offenes und liberales Bundesland, welches sich für die Gleichberechtigung und Gleichstellung zwischen Mann und Frau aber auch der LGBTIQ+ Community einsetzt. Begonnen mit der steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften bis zur „Ehe für alle“. Rückblickend war es ein langer Weg um diese Vorhaben in ganz Deutschland umzusetzen, aber letztendlich ist es gelungen.
Eine kurze Chronologie:
2011 – Bremen stellt Entschließungsantrag zur Schaffung der Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht. Der Bundesrat hat diese Entschließung in der Sitzung vom 15. April 2011 abgelehnt.
2013 - In der 907. Sitzung des Bundesrats am 01.03.2013 hat Bremen zusammen mit Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig Holstein den Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht eingebracht. Der Gesetzentwurf findet eine Mehrheit.
2015 Ein weiteren Schritt für die Gleichstellung gab es in der 934. Sitzung des Bundesrats am 12.06.2015. Bremen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen haben einen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts eingebracht. Der Gesetzentwurf findet eine Mehrheit und wird dem Bundestag zugeleitet.
2017 schließlich kommt auch im Bundestag Bewegung in die Sache: Der Bundestag verabschiedete am Freitag, 30. Juni 2017, den unveränderten Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ in namentlicher Abstimmung. Nach einer mitunter sehr emotionalen Debatte stimmten 393 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage, 226 votierten „Nein“ und vier enthielten sich der Stimme. Die Parlamentarier*innen der SPD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen stimmten geschlossen für die sogenannte „Ehe für alle“. Am 07. Juli 2017 stimmt dann auch der Bundesrat dem Gesetz final zu, so dass am 1. Oktober 2017 das Gesetz in Kraft trat, für dass sich u.a. Bremen viele Jahre lang eingesetzt hatte. Gleichgeschlechtliche Paare können fortan wie heterosexuelle Paare die Ehe eingehen.
Ein langer Weg zur Gleichstellung in der Lebenspartnerschaft und bei der „Ehe für alle“.
Die Aufgaben sind vielschichtig, diese liegen bei der Personalverwaltung und –entwicklung, Controlling, Haushalts- und Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung, Organisation der Liegenschaften, Beschaffung und Technik. In vielen Bereich arbeiten die Zentralen Dienste auch Fachbereichsübergreifend mit anderen Bremer Ressorts zusammen. Im Rahmen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens werden sämtliche Angelegenheiten und Prozesse von der Haushaltsplanaufstellung bis zum Jahresabschluss betreut.