Änderungen im Berliner Übernachtungssteuergesetz (ÜnStG) ab dem 01.04.2024:
Ab dem 01. April 2024 entfällt die Ausnahmeregelung zur Freistellung für die Aufwendungen beruflich veranlasster entgeltlicher Übernachtungen. Somit sind künftig gemäß dem ÜnStG §1 Abs. 1 die Beherbergungsbetriebe verpflichtet eine Übernachtungssteuer auf den Aufwand für entgeltliche Übernachtungen in Berlin zu erheben. Dies schließt nun die dienstliche Übernachtung mit ein.