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Wie viel Euro-Rettung ist erlaubt?

Die Veranstaltung ist ausgebucht

Kommentar und Diskussion zur Entscheidung des BVerfG

14.09.2012, 15:00 Uhr

REFERENT: PROF. DR. JOSEF FALKE, ZENTRUM FÜR EUROPÄISCHE RECHTSPOLITIK (ZERP)
MODERATOR: PD DR. CLAUDIO FRANZIUS

Herr Franzius leitete in das Thema der Veranstaltung über das vor zwei Tagen in Karlsruhe gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Eilanträge zu ESM und Fiskalpakt ein. Das Urteil sei mit hohen Erwartungen besetzt gewesen und es sei notwendig, es in seinen einzelnen Bestandpunkten zu verstehen: Außerdem seien die Betrachtung der Auswirkungen des Urteils und Reflektionen darüber wichtig, ob das Urteil aus deutscher wie auch aus nicht-deutscher Sicht eher positiv oder kritisch zu bewerten sei.
Auf die Einleitung des Moderators folgte ein etwa 45-minütiger Vortrag von Herrn Falke, den er mit dem Verweis auf die Titelseite der aktuellen ZEIT-Zeitung begann, welche das Urteil in dieser Woche unter dem Titel ?Wir hätten da noch ?mal ?ne Frage? behandelt.
Das Urteil basiere auf einer Menge von Verfassungsbeschwerden verschiedener Personengruppen, darunter Professoren, Herr Gauweiler von der CSU, die Fraktion Die LINKE (die im Vorfeld bereits kontinuierlichen Widerstand im Bundestag leistete) sowie der Verein ?Mehr Demokratie?, die sich jeweils in ihrer Grundrechten bzw. grundrechtsähnlichen Rechten eingeschränkt sähen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weise letztlich die Verfassungsbeschwerden ab und mache somit den Weg frei zur Ratifikation des Vertrags zur Einrichtung des ESM. Jedoch hingen dem Ganzen diverse Formulierungen und Aspekte an, die das zunächst pro-europäisch scheinende Urteil in der Anwendung schwierig erscheinen ließen.
Zunächst seien in dem Urteil folgende Aspekte von zentraler Bedeutung:
? Der Handlungsspielraum des Bundestags als nationales Parlament dürfe durch Einrichtung und Gestaltung des ESM nicht eingeschränkt werden; der Gestaltungsspielraum der Bürger und Bürgerinnen mit ihrem Stimmrecht müsse erhalten bleiben.
? Die Haushaltsgeber müssten langfristig, also nachhaltig, handlungsfähig bleiben und dürften nicht in eine absolute Abhängigkeit geraten.
? Das Grundgesetz untersage die Übertragung von Kompetenzkompetenz, d.h. es dürfe nicht die Kompetenz aufgegeben werden, Kompetenzen zu übertragen.
? Deutschland und speziell das Parlament müssten auch nach Einrichtung des ESM Einfluss auf die weitere Ausgestaltung haben.
? Die Summe, mit der Deutschland für den ESM hafte, müsse mit einer Obergrenze ausgestattet sein, die nur unter bestimmten Umständen (u.a. Zustimmung des Parlaments) erhöht werden könne.
Besondere Betrachtung verdiene in diesem Zusammenhang der Teil des Urteils, der die Ratifikation nur unter Einbringung eines völkerrechtlichen Vorbehalts erlaube. Dies sei deshalb von zentraler Bedeutung, da es zu einer Situation führe, die dem Anspruch eines vereinigten Europas nicht gerecht würde. Denn jeder europäischer Mitgliedsstaat müsse diesem Vorbehalt zustimmen. Nach Wiener Vertragsrechtskonvention bedeutet das, dass ein einziger Mitgliedsstaat durch Missachtung dieses Vorbehalts damit den kompletten Rechtsakt für Deutschland zu Fall bringen könne. Wenn also, so das Beispiel in der Veranstaltung, Spanien sich kurzfristig nicht mehr mit Deutschland verstünde, könnte Spanien den gesamten ESM-Vertrag für Deutschland kippen.
Besondere Erwähnung fand in der Veranstaltung auch der Aspekt ?Unionsersatzrecht?. Laut Vortragenden hätten die führenden Politiker und Politikerinnen begriffen, dass im Rahmen des EU-Rechtes bestimmte Schritte nicht möglich seien. Aus diesem Grund würde nun das ?Unionsersatzrecht? von Merkel & Co. eingeführt, um auf diese Weise an der Europäischen Union vorbei zu handeln. Man flüchte sich also in das Völkerrecht, da man realisiert habe, dass das Unionsrecht bestimmte, offenbar unüberwindbare Grenzen setze. Dies führe auf der einen Seite zu einer Schwächung des Europäischen Parlaments, auf der anderen zu einer Stärkung nationaler Parlamente. Oder, wie es ein Besucher der Veranstaltung kurz auf den Punkt brachte: ?man säht Völkerrecht und erntet nationale Parlamente?.
Schließlich wurde von Herrn Falke noch einmal explizit auf den Kontext des Urteils hingewiesen. Ganz Europa schaute am 12.09. auf Karlsruhe. Hätte das Bundesverfassungsgericht ein contra-europäisches Urteil verkündet, hätte dies zu einer weiteren Belastung an den Börsen sowie zu einer Verstärkung der ökonomischen Krise in den derzeit schlecht dastehenden Ländern führen können. Im Rahmen dieses Kontexts fanden am Tag der Verkündung noch zwei bedeutsame Ereignisse statt. Zum Einen verkündete der Kommissar für Wirtschaft und Währung Einzelheiten zur Errichtung einer europäischen Bankenunion anhand eines konkreten Stufenplans bis Anfang 2014. Außerdem hielt Kommissionspräsident Barroso eine Rede zur Lage der EU, in der er verkündete, einen Weg zur Wirtschafts-, Währungs- und Fiskalunion unter Vorzeichen einer angepassten Regel im Vertrag über die Europäischen Union finden und gehen zu wollen. Diese zwei Ereignisse verstärkten noch mal den Druck auf das Gericht.
Als Fazit formuliere Herr Falke, dass das Bundesverfassungsgericht bewusst, durch gemeinsames Lesen von Unionsrecht und Grundgesetz, den europäischen politischen Diskurs offenzuhalten versuche. Trotzdem beinhalte das Urteil auch Aspekte, die tendenziell blockierend wirken könnten.
In der darauffolgenden Nachfragerunde kamen zudem weitere, teils kritische, Aspekte auf:
? In dem Urteil sei die Rede von der EU als intergouvernementales System, obgleich das europäische Konstrukt heutzutage häufig als größtenteils supranationales begriffen wird. Diese Formulierung könnte als Rückschritt interpretiert werden.
? Es könnte der Eindruck entstehen, dass lediglich jene nationale Parlamente Mitspracherechte erhielten, deren Nationen wirtschaftlich gut dastehen.
? Das Urteil des Obersten Gerichts Estland sei lt. Prof. Liebert ganz interessant in diesem Zusammenhang zu lesen: Dort sei abgeleitet worden, dass wenn die Wirtschaft eines Landes zerbrochen sei, auch die Demokratie nicht mehr richtig funktioniere. In diesem Fall könne es dann auch legitim sein, andere Wege, als den der Parlamentssouveränität zu gehen, nämlich die Autonomie des demos durch monetäre Mittel zu schützen, also quasi das Überleben der Demokratie zu retten.
? Es sei eine typisch deutsche Vorgehensweise, bei besonders bedeutsamen Anliegen absolute Gewissheit über Gerichtsverfahren erreichen zu wollen. Dabei könne es durchaus dazu kommen, dass das Gericht (vor allem in politischer) Kompetenz und Zuständigkeit überfordert werde.
? Es sei unverständlich, dass Die LINKE (und besonders prominent Herr Gysi) das Urteil als Erfolg feiere.
Perspektivisch war man sich unter den Anwesenden einig, dass besonders die EZB eine große Rolle spielen werde. Die Zustimmung Deutschlands zu ESM und Fiskalpakt hänge auch davon ab, dass Europa rechtsstaatlichen Grundsätzen gerecht werde. Dies wäre jedoch nicht mehr der Fall, wenn die Europäische Zentralbank unbegrenzt Staatsanleihen kaufen könne. Insofern bedürfe die Situation rund um die EZB in Zukunft einer sehr genauen Beobachtung und unter Umständen weiterer Urteile.
Laut Prof. Dr. Falke müssten solche Entscheidungen, wie sie auch im aktuell noch anstehenden Hauptsacheverfahren zu erwarten seien, aber sinnvollerweise an den Europäischen Gerichtshof abgetreten werden.
Wünschenswert sei außerdem, neben all den nationalen Verfassungsgerichten, eine Meta-Ebene zu haben, auf der sich die Verfassungsgerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union untereinander austauschen könnten.

Zielgruppe(n)
Fachöffentlichkeit, Öffentlichkeit, Studierende
Veranstaltungsart
Vortrag
Rubrik
Politik
Beginn
14.09.2012
Ende:
14.09.2012
Uhrzeit
15:00 - 17:00 Uhr