Vor genau einer Woche am 30.06.2017 hat der Deutsche Bundestag in einer historischen Entscheidung den Weg freigemacht für die Einführung der „Ehe für Alle“. Mit 623 abgegeben Stimmen sprach sich eine Mehrheit von 393 Abgeordneten für die rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare aus.
Diese Gleichstellung bedeutet, dass in Zukunft gleichgeschlechtliche Paare genauso heiraten und Kinder adoptieren können wie Mann und Frau.
In der heutigen 959. Sitzung des Bundesrates am 07.07.2017 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 104 – das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts abgestimmt.
Der Gesetzesbeschluss sieht eine entsprechende Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Eine Neueintragung einer Lebenspartnerschaft wäre dann nicht mehr möglich. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben bestehen, können aber in eine Ehe umgewandelt werden.
Das Bundesland Bremen unterstützt die „Ehe für alle“ und setzt mit der gehissten Regenbogenfahne an der Landesvertretung Bremen in Berlin ein Zeichen für die Gleichstellung homosexueller Paare.
Der Bundesrat hat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschluss nicht angerufen, somit wird das Gesetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, um dann drei Monate nach der Verkündung in Kraft zu treten.