17.09.2020
Am Freitag (18. September 2020) findet die 993. Sitzung des Bundesrats statt. Für die Freie Hansestadt Bremen nimmt der Bevollmächtige beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, teil.
Fristverkürzt entscheidet der Bundesrat am Freitag u.a. über Steuerhilfen vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie. Durch eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) soll die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass der Bund sich stärker an den Kosten der Unterkunft bei der Grundsicherung und beim Ausgleich der in der Corona-Krise weggefallenen Gewerbesteuereinnahmen beteiligen kann. Ebenfalls fristverkürzt behandelt die Länderkammer das Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes. Darüber hinaus steht eine große Bandbreite von Gesetzen auf der Tagesordnung, wie zur Änderungen bei der außerklinischen Intensivpflege und beim Patientendatenschutz, zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft, Vorgaben für Telemedien und Video Sharing-Plattformen, Strafen für das so genannte Upskirting - und ein weitgehendes Tabakwerbeverbot.
Stellung nehmen kann der Bundesrat zu rund 25 Regierungsinitiativen, wie z.B. einer effektiveren Kontrolle im Arbeitsschutz und bei Werkverträgen in der Fleischindustrie, steuerliche Entlastungen von Familien und erhöhte Behinderten-Pauschbeträge, Vorschläge zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft und beschleunigte Investitionen oder zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen. Zu letzterem (TOP 42) wird Bremen ggf. eine Protokollerklärung abgeben.
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung (TOP 19)
Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen möchten mit Ihrer Verordnungsinitiative erreichen, dass die sogenannte Westbalkanregelung entfristet wird. Damit soll den Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien) weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, unabhängig von ihrer persönlichen Qualifikation nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Ausbildung oder eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. Die Vorlage soll in der Sitzung des Bundesrates vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen werden.
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der gesetzlichen Sanktionsregelungen im SGB II (TOP 21)
Bremen und Berlin fordern in diesem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Sanktionsvorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorzulegen. Insbesondere sollten Sanktionen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hätten, gestrichen werden. Des Weiteren sollten Sanktionen gegenüber Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden.
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Förderung der beruflichen Weiterbildung bei "Transferkurzarbeitergeld" (TOP 87)
Bremen und Thüringen stellen in diesem Antrag fest, dass die geltende Regelung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld nach § 111a Abs. 2 Nr. 1 SGB III zu unerwünschten Einschränkungen führt. Die geltende Regelung führt dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bezugsdauer von Transferkurzarbeitergeld weniger als sechs Monate umfasst, grundsätzlich von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ausgeschlossen sind, die länger als ein Jahr dauern. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die bestehende Gesetzesgrundlage nach der die Maßnahme spätestens drei Monate oder bei länger als ein Jahr dauernden Maßnahmen spätestens sechs Monate vor der Ausschöpfung des Anspruchs auf Transferkurzarbeitergeld beginnen muss zu ändern. Die neue Regelung soll berücksichtigen, dass der Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld häufig kürzer als 12 Monate ausfällt und zu jedem Zeitpunkt des Bezuges von Transferkurzarbeitergeld die Möglichkeit eröffnen, die Teilnahme an einer länger als zwölf Monate dauernden Maßnahme der beruflichen Weiterbildung zu fördern.
Entschließung des Bundesrates zur Herausnahme der Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinderchirurgie aus dem Fallpauschalensystem in der Krankenhausfinanzierung (TOP 88)
Zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fordert Bremen die Bundesregierung mit dieser Entschließung auf, unter Einbeziehung der Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitswesen ein System für eine flächendeckende stationäre pädiatrische sowie eine kinderchirurgische Versorgung außerhalb des Fallpauschalensystems im 4. Quartal 2020 zu entwickeln, welches eine auskömmliche Finanzierung und die erhöhten Qualitäts- und Personalbedarfe in der Geburtsmedizin einschließt.
Die komplette Tagesordnung ist zu finden unter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/993/to-node.html
Ansprechpartner für die Medien:
Veit Swoboda, Telefon (030) 26930-34950, E-Mail: veit.swoboda@lvhb.bremen.de