17.12.2020
Am morgigen Freitag, den 18.12., kommen die Vertrter:innen der Länder zur letzten Sitzung des Bundesrats in diesem Jahr zusammen. Für die Freie Hansestadt Bremen nimmt der Bevollmächtige beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, teil.
Abschließend wird das Plenum über Bundestagsbeschlüsse zur digitale Rentenübersicht, zum Verbraucherschutz im Inkassorecht, zu Änderungen im Melderecht, zur Einführung eines Verbots für leichte Einweg-Plastiktüten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege beraten. Bei letzterem steht die Anrufung des Vermittlungsausschusses u.a. wegen einer Erhöhung Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds zur Abstimmung. Zum Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption liegt wiederum ein Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses vor, dem das Plenum zustimmen wird.
Fristverkürzt wird die Länderkammer den Bundeshaushalt 2021 und das Jahressteuergesetz beraten. Hier hatte sich u.a. Bremen für die Stärkung von Vereinen und Ehrenamtlichen eingesetzt: die sogenannte Übungsleiterpauschale steigt nun ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Erwartet werden fristverkürzt ebenfalls die auch für Bremen wichtige Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie das Arbeitsschutzkontrollgesetz. Bei letzterem hatte sich Bremen für die Verbesserungen in der fleischverarbeitenden Industrie eingesetzt: Ab dem 01.01.2021 soll der Einsatz von Werkverträgen in der Fleischindustrie komplett verboten werden und ab dem 01.04.2021 auch weitestgehend der Einsatz von Leiharbeit.
Stellung nehmen kann der Bundesrat am Freitag u.a. zu Gesetzentwürfe zur Tabak- und Alkoholsteuer, zur Betrugsbekämpfung bei unbaren Zahlungsmitteln, zur Förderung strukturschwacher Regionen und zur Mobilisierung von Bauland. Letzterer soll die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens durch Verbesserungen im Bauplanungsrecht unterstützen.
Einen Schwerpunkt der Vorlagen aus Brüssel, zu denen sich der Bundesrat ebenfalls äußern kann, bildet das so genannte Migrationspaket der EU-Kommission mit zahlreichen Vorschlägen zum Asylrecht. Außerdem geht es um digitales Finanzwesen und europäische Mindestlöhne.
Bremen wird am Freitag einer Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern zu Freihaltepauschalen in Krankenhäusern beitreten (TOP 32). Mit dem Entschließungsantrag soll verhindert werden, dass es bei der so genannten Freihaltepauschale für Krankenhäuser in der Corona-Pandemie zu Fehlanreizen kommt und dass Krankenhäuser ohne Intensivstationen in Bedrängnis geraten. Die Bundesregierung wird zu Änderungen an den entsprechenden Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes aufgefordert.
Zusammen mit Hamburg und Thüringen stellt Bremen morgen einen Entschließungsantrag zur „Rentenbenachteiligung jüdischer Zuwanderinnen und Zuwanderer“ vor (TOP 36). In diesem wird die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Alterssicherung jüdischer Kontingentflüchtlinge zu verbessern. Seit 1991 hat Deutschland auf der Grundlage eines Beschlusses des Ministerrats der DDR vom 11. Juli 1990 und eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Januar 1991 über 200 000 jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer und ihre Familienangehörigen aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion aufgenommen. Allerdings haben jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer, die im Alter von 40 bis 60 Jahren nach Deutschland eingewandert sind und bis zum Erreichen des Rentenalters sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen (soweit dies überhaupt möglich war) nachgegangen sind, in Deutschland immer zu geringe Rentenansprüche für eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts im Rentenalter. Bremen, Hamburg und Thüringen sprechen sich aufgrund des hohen Alters der Betroffenen für eine zügige Verbesserung dieser Situation aus.
Die komplette Tagesordnung ist zu finden unter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/998/tagesordnung-998.html
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