Seit einigen Wochen wird intensiv diskutiert, inwieweit manche Unternehmen über Gebühr von den durch den Krieg in der Ukraine hochgetriebenen Marktpreisen profitieren, während gleichzeitig die Bürger:innen ebenso wie viele Unternehmen stark belastet werden und der Staat entlastend eingreifen muss. In der politischen und öffentlichen Debatte spielt dabei die Frage, inwieweit die Notwendigkeit und Möglichkeit besteht, hier von staatlicher Seite regulierend einzugreifen, eine zentrale Rolle. Die EU-Kommission hat in dem Zusammenhang auf die Möglichkeit hingewiesen, befristet außergewöhnliche Gewinne zu besteuern. Einige europäische Länder wie Italien, Großbritannien und Griechenland gehen diesen Weg bereits.
Bremen hat dazu – mit Unterstützung anderer Länder – eine Bundesratsinitiative gestartet, mit der die Bundesregierung gebeten werden soll, einen Vorschlag für die befristete Erhebung einer Übergewinnsteuer vorzulegen, mit dem insbesondere krisenbedingte Übergewinne im Energiesektor einer Steuer bzw. Abgabe unterworfen werden. Die daraus resultierenden Einnahmen sollen zur Finanzierung staatlicher Entlastungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine dienen. Bei der Vorstellung der Initiative in der Bundesratssitzung am 10. Juni 2022 ist diese bereits kontrovers diskutiert worden.
Diese Debatte möchten wir gerne mit Akteuren aus der Politik, Wissenschaft und Verwaltung fortsetzen.